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Corona: Notfall-Kinderzuschlag als finanzielle Hilfe für Familien mit geringem Einkommen

Die Corona-Pandemie stellt viele Familien nicht nur vor große organisatorische Heraussforderungen, sondern bereitet auch finanzielle Probleme. Kurzarbeitergeld für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen aber auch ausbleibende Aufträge für selbständig Tätige führen zu gravierenden Einkommenseinbußen.

Das Bundesfamilienministerium führt nun den Notfall-Kinderzuschlag, kurz Notfall-KiZ ein, um Familien mit geringem Einkommen in Zeiten der Corona-Krise finanziell zu entlasten.

Mit dem Kinderzuschlag (KiZ) werden auch bisher schon Familien monatlich mit bis zu 185 Euro pro Kind unterstützt. Wir informierten Sie bereits Ende 2019 mit einer aktuellen Meldung zu den Verbesserungen beim Kinderzuschlag .

Was unterschiedet Kiz und Notfall-KiZ?

Bisher diente das Durchschnittseinkommen der letzten sechs Monat als Berechnungsgrundlage für den KiZ. Für den Notfall-KiZ wird nun der Berechnungszeitraum deutlich verkürzt. Familien, die ab April einen KiZ-Antrag stellen, müssen nun nicht mehr die Einkommensverhältnisse der letzten sechs Monate, sondern nur noch das Einkommen des letzten Monats vor der Antragstellung nachweisen. Das Einkommen wird anhand der Einkommensbescheinigung des Monats vor Antragstellung (frühestens März 2020) belegt. Die Sonderregelung zum Notfall-Kiz soll befristet bis zum 30. September 2020 gelten.

Eine Antragstellung ist schnell und unbürokratisch über das Internet möglich, nutzen Sie hierzu das Online-Angebot Kinderzuschlag Digital. Bleiben Sie zu Hause und vermeiden Sie soweit möglich Behördengänge.

Hier gibt es mehr Infos zum Notfall-Kiz.