Frau mit zwei Kindern im Garten.

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Familienerholung

Gemeinsamer Urlaub mit der Familie ist für alle ein Gewinn, der jedoch meist auch Geld kostet. Bei wirtschaftlich schwierigen Verhältnissen können Familien in Bayern eine staatliche Unterstützung für den Familienurlaub erhalten.

Gemeinnützige Familienferienstätten

Alle von uns freuen sich auf einen Urlaub mit der Familie. Dabei bedeutet ein gemeinsam verbrachter Urlaub mehr, als nur ein paar Tage auszuspannen. Ein Familienurlaub stärkt den Zusammenhalt und vertieft das Verständnis füreinander. Er fördert die Erholung von Kindern und Eltern und macht wieder fit für die Herausforderungen des Alltags. Gemeinsam verbrachte Zeit im Urlaub bereichert das Familienleben und wirkt sich langfristig positiv auf das Familienklima aus.

Urlaub im eigenen Land wird immer beliebter. Für Familien mit Kindern sind gemeinnützige Familienferienstätten eine attraktive Alternative zu den sonst üblichen Urlaubsangeboten. Familienferienstätten bieten deutschlandweit in familienfreundlichen Unterkünften einen erschwinglichen Urlaub für die ganze Familie. Eltern mit Kindern, aber auch Großeltern mit Enkelkindern finden von den bayerischen Alpen bis zu den Nordseeinseln in landschaftlich schönen Gegenden Erholungsmöglichkeiten, die speziell auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Es gibt neben hotelähnlichen Betrieben mit Vollverpflegung auch Feriendörfer mit separaten Ferienwohnungen oder –häusern und Selbstverpflegung. In der Regel bieten die Familienferienstätten neben speziellen Kinderprogrammen auch gemeinsame Freizeitangebote für die ganze Familie an. Auch Erlebnisfreizeiten, die unter einem bestimmten Motto stehen, oder Angebote für bestimmte Zielgruppen (zum Beispiel Eltern mit Baby oder Alleinerziehende mit Kindern) sind zu finden.

Mehr erfahren

Im Katalog „Urlaub mit der Familie“, der von der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung herausgegeben wird, finden Sie Infos zu den einzelnen Familienferienstätten. Sie können ihn hier herunterladen.

Buchungsanfragen an viele Familienferienstätten können unkompliziert über das Anfrageportal der Bundesarbeitsgemeinschaft gestellt werden. Hier geht es direkt zum Anfrageportal.

Gerade für Familien, in denen das Thema Pflegebedürftigkeit oder ein gesundheitliches Handicap eine Rolle spielt, ist es nicht immer einfach, einen Urlaub zu realisieren, der allen Familienmitgliedern gerecht wird. Einige Familienferienstätten können auch diesen Familien mit ihren besonderen Bedürfnissen zum Beispiel durch die Bereitstellung von Pflegebetten und die Zusammenarbeit mit Sozialdiensten einen gemeinsamen Familienurlaub ermöglichen.

Informationen zu diesen spezialisierten Ferienstätten und ihren konkreten Angeboten finden Sie in der Broschüre „Familienerholung für Menschen mit Handicap, Pflegebedürftige und Angehörige mit Pflegeverantwortung".

Staatliche Förderung der Familienerholung

Weil gemeinsam verbrachte Zeit so wichtig ist, unterstützt der Freistaat Bayern Familien mit Kindern, die sich aus finanziellen Gründen sonst keinen Urlaub leisten könnten, durch individuelle Zuschüsse. Jährlich wird dadurch vielen Familien mit Wohnsitz in Bayern ein gemeinsamer Familienurlaub ermöglicht.  

Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales fördert Familienurlaube in den Familienferienstätten, die in der Rahmenvereinbarung zwischen den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege und dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales festgelegt wurden. 

Als Familien gelten Eltern, Elternteile, Pflegeeltern, alleinerziehende Mütter und Väter und ihre Kinder, für die sie Kindergeld beziehen. Auch der von den Kindern getrennt lebende Elternteil, der kein Kindergeld für sie bezieht, kann grundsätzlich einen Zuschuss erhalten. Das Gleiche gilt für sogenannte Patchworkfamilien. Großeltern, die mit ihren Enkelkindern verreisen, können dann eine Förderung erhalten, wenn die Eltern aus einem wichtigen Grund nicht am Familienurlaub teilnehmen können.  

Das Bayerische Familienministerium setzt sich mit großem Engagement für die Belange von Familien ein und hat die Förderung zuletzt nach den Jahren 2016 und 2020 aktuell wieder spürbar verbessern können. Mit der deutlichen Anhebung der Einkommensgrenzen können wieder wesentlich mehr Familien als bisher erreicht werden. Die Einkommensgrenzen liegen nunmehr bei 31.000 Euro für alleinerziehende Eltern beziehungsweise bei 34.000 Euro für beide Eltern mit jeweils einem Kind. Für jedes weitere Kind erhöhen sich diese Grenzen um jeweils 4.800 Euro. Als Zuschuss werden nun täglich bis zu 19,50 Euro für jedes Kind und jeden Erwachsenen gewährt. Handelt es sich um Kinder mit Behinderung, erhöht sich der Zuschuss für diese Kinder nun auf bis zu 25,50 Euro pro Tag. Auch diese Beträge wurden erhöht, sodass Familien höhere Zuschüsse gewährt werden können. Der gemeinsame Familienurlaub muss mindestens sechs Verpflegungstage umfassen. Maximal werden 14 Tage gefördert.

Wichtig zu wissen: Erst die Förderung beantragen und dann den Urlaub verbindlich buchen!

Es werden nur Familienurlaube gefördert, für die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keine Buchung bei der Familienferienstätte erfolgt ist. Eine unverbindliche Reservierung der Familienferienstätte ist zulässig, eine Buchung darf jedoch erst nach Bestätigung durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) über den Eingang des Antrags erfolgen.

Es besteht die Möglichkeit, den Antrag auf Förderung von Familienerholung online einzureichen. Bitte nutzen Sie dieses Serviceangebot.

Mehr erfahren

Infos zum Antragsverfahren und den genauen Fördervoraussetzungen finden Sie auf der Website des Zentrums Bayern Familie und Soziales. Dort gelangen Sie auch zum Online-Antrag.