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Risikoschwangerschaft / Risikogeburt
Manchmal wird eine Schwangerschaft oder eine bevorstehende Geburt als besonders risikoreich eingestuft. Dies dient allein dem vorsorglichen Schutz von Mutter und Kind und bedeutet nicht automatisch, dass eine tatsächliche Gefährdung auch eintritt.
Als Risikoschwangerschaft wird eine Schwangerschaft bezeichnet, wenn bereits bei einer früheren Schwangerschaft Komplikationen aufgetreten sind oder in der jetzigen Schwangerschaft eventuell zu erwarten sind. Auch bestimmte Krankheiten oder Problemlagen der werdenden Mutter, die für sie und das Kind gefährlich werden können, führen zu einer Einstufung als Risikoschwangerschaft. Die Entscheidung hierüber trifft der Frauenarzt oder die Frauenärztin oder auch die Hebamme anhand eines umfangreichen Fragenkatalogs im Mutterpass. Neben der Anamnese („gesundheitliche Vorgeschichte“) spielen auch allgemeine Befunde wie zum Beispiel das Alter der Schwangeren eine Rolle.
Zunächst einmal sollten Sie sich nicht beunruhigen lassen, wenn Sie als „Risikoschwangere“ eingestuft werden. Fragen Sie nach den Gründen und informieren Sie sich, welche Risiken bestehen könnten und was Sie selber tun können. Die allermeisten Schwangerschaften (auch Risikoschwangerschaften) verlaufen normal und das Kind kommt gesund zur Welt.
Eine Risikoschwangerschaft an sich muss also nicht gleich besorgniserregend sein, sie bedarf aber regelmäßiger, eventuell häufigerer Untersuchungen, um den Verlauf besser überwachen zu können.
Bei folgenden Kriterien wird zum Beispiel eine Einstufung als Risikoschwangerschaft vorgenommen:
- Erstgebärende unter 18 Jahren oder über 35 Jahren
- Vorausgegangene Fehl-, Früh- oder Totgeburten
- Komplikationen bei früheren Entbindungen
- Mehrlingsschwangerschaften
- Erkrankungen der Schwangeren wie zum Beispiel Bluthochdruck, Diabetes, Asthma oder auch Erkrankungen an Herz, Nieren und Schilddrüse sowie familiäre Erbkrankheiten
- Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenmissbrauch
Aus Risikoschwangerschaften können sich Risikogeburten entwickeln, deshalb können auch kürzere Abstände zwischen den einzelnen Untersuchungen notwendig sein. Allein die Einstufung als Risikoschwangerschaft muss nicht zwingend zur Ausweitung der Pränataldiagnostik, das heißt zu zusätzlichen vorgeburtlichen Tests, führen.
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