Zwei Frauen im Gespräch.

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Schwangerschaftsberatung

Die Schwangerschaftsberatungsstellen sind Anlaufstellen für Schwangere, werdende Väter und Paare. Dort finden Sie Antworten auf viele Fragen rund um Familienplanung, Schwangerschaft und Geburt bis zum 3. Geburtstag Ihres Kindes.

Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen

Eine Schwangerschaft und die Geburt eines Kindes verändern das Leben der Eltern von Grund auf. Neben Gefühlen wie Glück und Freude treten bei fast allen werdenden Eltern auch Fragen und Unsicherheiten auf. Vor allem wenn eine Schwangerschaft ungeplant eintritt, können Zweifel und Sorgen in den Vordergrund rücken.  

In einer schwierigen Lebenssituation hilft es, mit erfahrenen Gesprächspartnerinnen oder Gesprächspartnern zu reden. Schwangere Frauen haben Anspruch auf umfassende Beratung in allen Fragen, die ihre Schwangerschaft betreffen. Jede Frau soll sich für ihr Kind entscheiden können. Mit diesem Ziel fördert der Freistaat Bayern ein dichtes Netz von Angeboten für Schwangere. Es dient dazu, werdende Mütter und Väter zu unterstützen und zu ermutigen. Vor allem dann, wenn eine Schwangerschaft die Frau oder das Paar in Konflikte stürzt.  

Die 128 staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen sind ein wichtiger Teil dieses Netzes. Ihre Aufgabe ist es, Schwangeren und ihren Partnern Rat und praktische Hilfen anzubieten. Die Förderung dieser Beratungsstellen durch den Freistaat Bayern garantiert ein flächendeckendes Beratungsangebot mit unterschiedlicher Weltanschauung und hohem gleichem Qualitätsstandard.  

Staatlich anerkannte Beratungsstellen gibt es in kommunaler Trägerschaft bei den Landratsämtern (im Bereich der Gesundheitsverwaltung) oder bei den städtischen Gesundheitsämtern und bei freien Trägern, wie zum Beispiel Donum Vitae in Bayern e. V., pro familia, Diakonisches Werk Bayern e. V., Frauen beraten e. V.

Wichtig zu wissen:  

Nur die staatlich anerkannten Schwangerschafts­beratungs­stellen bieten neben der allgemeinen Schwangerschaftsberatung auch die Schwangerschafts­konflikt­beratung an und sind berechtigt, Beratungs­bescheinigungen nach § 7 Schwangerschafts­konfliktgesetz (SchKG) auszustellen. Diese werden für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch nach § 218a Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) benötigt.

Neben den staatlich anerkannten Beratungsstellen stehen auch die katholischen Schwangerschaftsberatungsstellen der Caritas und des Sozialdienstes katholischer Frauen für eine allgemeine Beratung und eine Beratung in Konfliktsituationen zur Verfügung. Sie arbeiten nach den gleichen Standards wie die staatlich anerkannten Beratungsstellen, stellen aber keine Beratungsbescheinigung aus, die einen straffreien Schwangerschaftsabbruch ermöglicht.

Unabhängig von einer Schwangerschaft können Sie sich über Fragen zu Sexualität, Verhütung und Familienplanung sowie unerfülltem Kinderwunsch informieren.

Eine der wichtigsten Aufgaben der staatlich anerkannten Schwangerschaftsberatungsstellen ist neben der allgemeinen Schwangerschaftsberatung die Schwangerschaftskonfliktberatung.

Ihr Weg zur Beratung

So erreichen Sie die Schwangerschaftsberatungsstellen:

persönlich
In einem direkten Gespräch zwischen Ihnen und der Fachkraft können Ihre Fragen oft am besten beantwortet werden. In den Beratungsstellen stehen geeignete Räume zur Verfügung, in denen Sie ungestört miteinander sprechen können. Am besten vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Gesprächstermin. Es werden auch kurzfristig Termine vergeben und bei Bedarf werden Hausbesuche und Beratungen außerhalb der üblichen Arbeitszeiten angeboten.  

Schwangerschaftskonfliktberatungen erfordern immer ein persönliches Gespräch mit einer Fachkraft an einer staatlich anerkannten Schwangerschaftsberatungsstelle.

Hier finden Sie eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe.

telefonisch
Informationen zu Ihrem Anliegen erhalten Sie auch telefonisch, insbesondere wenn es sich um allgemeine Fragen handelt. Eine Beratung am Telefon kann aber auch als Vorgespräch zu einer späteren persönlichen Beratung hilfreich sein.

online
Online-Beratung kann in verschiedenen Formaten stattfinden. Neben dem Austausch von geschriebenen Textnachrichten kommen auch Chat- und  Video-Beratung zum Einsatz. Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist durch die Verwendung spezieller Beratungssoftware sichergestellt. Fachkräfte, die online beraten, sind in der Regel entsprechend für diese Beratungsform geschult.    

Einige Stellen bieten auch einen Wechsel der Beratungsform während des gesamten Beratungsprozesses an. So kann beispielsweise die persönliche Beratung vor Ort in der Beratungsstelle später durch die Kommunikation mittels digitaler Medien ergänzt werden.

Themen in der Schwangerschaftsberatung

Die staatlich anerkannten und die katholischen Schwangerschaftsberatungsstellen begleiten jede Frau und jeden Mann bei Fragen rund um Schwangerschaft und Geburt, unabhängig von Alter, kultureller Herkunft oder Weltanschauung. Eine Beratung kann auch nach der Geburt bis zum 3. Lebensjahr des Kindes in Anspruch genommen werden.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten insbesondere:

  • bei Fragen rund um die Schwangerschaft sowie vor und nach der Geburt
  • bei ungewollter Schwangerschaft
  • bei Konflikten, die durch die Schwangerschaft entstehen, etwa mit dem Partner, den Eltern oder dem Arbeitgeber
  • zur Situation als Alleinerziehende
  • zu Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft
  • zu Fragen der Pränataldiagnostik
  • bei einer vermuteten Behinderung des Kindes
  • über Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung
  • bei Teenagerschwangerschaften
  • zu Informationsmöglichkeiten über (finanzielle) Hilfen für Schwangere, Familien und Kinder  
  • zur vertraulichen Geburt, anonymen Geburt und Babyklappen
  • nach einem Schwangerschaftsabbruch

Eine der wichtigsten Aufgaben der staatlich anerkannten Schwangerschaftsberatungsstellen ist neben der allgemeinen Schwangerschaftsberatung die Schwangerschaftskonfliktberatung.

Mehr Informationen über das Angebot und die Arbeit der staatlich anerkannten Beratungsstellen sehen Sie in einem kurzen Video am Beispiel der Beratungsstellen an den Landratsämtern.

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Allgemeines zur Beratung

Die Beratung in den staatlich anerkannten und katholischen Schwangerschaftsberatungsstellen in Bayern erfolgt durch speziell ausgebildete, erfahrene Fachkräfte in Einzelgesprächen.  

  • Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beratungsstellen unterliegen der Schweigepflicht, insbesondere über die Inhalte der Beratungsgespräche.
  • Die Beratung kann auf Wunsch anonym erfolgen. Lediglich zur Ausstellung einer Beratungsbescheinigung (notwendig für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregelung, die ausschließlich von den staatlich anerkannten Schwangerschaftsberatungsstellen vorgenommen werden kann) werden Ihre Personalien benötigt. Diese können aber auf Wunsch auch von einer anderen Mitarbeiterin oder einem anderen Mitarbeiter vertraulich aufgenommen werden.
  • Sie können sich für eine Beratungsstelle Ihrer Wahl entscheiden. Es gibt Beratungsstellen mit unterschiedlichen Weltanschauungen. Die Beratungsstelle können Sie unabhängig von Ihrem Wohnort wählen.
  • Die Beratung erfolgt ergebnisoffen und unvoreingenommen. Sie ist kostenlos und unverbindlich. Bei Bedarf können zusätzlich psychologische, medizinische oder juristische Fachkräfte hinzugezogen werden.
  • Sie können sich alleine beraten lassen, Ihren Partner oder Ihre Partnerin oder eine andere Person Ihres Vertrauens mitbringen
Illustration: Schwangere Frau im Gespräch mit anderer Frau

Schwangere Frauen haben Anspruch auf umfassende Beratung.

Schwangerschaftskonfliktberatung

Ungeplante oder ungewollte Schwangerschaften können Frauen in Konflikte bringen, die einen Abbruch der Schwangerschaft als einzigen Ausweg erscheinen lassen. Nur Sie als schwangere Frau können über das Austragen oder den Abbruch der Schwangerschaft entscheiden. Gegen Ihren Willen darf kein Schwangerschaftsabbruch vorgenommen werden.

In dieser schwierigen Situation kann Schwangerschaftskonfliktberatung helfen, das Gefühlschaos zu ordnen, die eigene Situation zu überdenken, zwischen verschiedenen Möglichkeiten abzuwägen und Klarheit für diese schwierige Entscheidungsfindung zu gewinnen. Die Schwangerschaftskonfliktberatung soll Ihnen ermöglichen, die für Sie und Ihr ungeborenes Kind fundamentale Entscheidung für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch so zu treffen, dass Sie mit dieser Entscheidung in Zukunft leben können. Der Gesetzgeber hat die Beratung der Schwangeren in einer Not- und Konfliktsituation in § 219 Strafgesetzbuch (StGB) und im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt. Eine Konfliktberatung ist ergebnisoffen und unvoreingenommen zu führen, sie ist kostenlos und unverbindlich. Die Verantwortung und Selbsteinschätzung der Schwangeren sowie ihre persönliche Lebenssituation stehen im Vordergrund. Die Beratung soll ermutigen und Verständnis wecken, nicht aber belehren oder bevormunden.

Hier finden Sie den Gesetzestext zum § 219 StGB.

Hier geht es zum Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG).

Nur staatlich anerkannte Schwangerschaftsberatungsstellen sind berechtigt, Schwangerschaftskonfliktberatungen durchzuführen und Beratungsbescheinigungen auszustellen. Bei einem persönlichen Gespräch in geschützter und vertrauensvoller Atmosphäre können Sie mit der Beraterin oder dem Berater alle Ihre Probleme, Sorgen und Befürchtungen besprechen. Sie können alleine zum Gesprächstermin kommen oder eine Person Ihres Vertrauens mitbringen. Die Beraterinnen und Berater unterliegen der Schweigepflicht und behandeln Ihre Anliegen absolut vertraulich. Wenn Sie möchten, erhalten Sie umfassende Informationen über Hilfsangebote für Schwangere und Mütter, unter anderem auch zu Themen wie der vertraulichen Geburt oder der Möglichkeit einer Adoption. Auch rechtliche, medizinische und soziale Fragen können angesprochen und geklärt werden. Im Anschluss an das Beratungsgespräch wird der sogenannte Beratungsschein ausgefüllt und Ihnen ausgehändigt. Diese Beratungsbescheinigung ist erforderlich, um einen straffreien Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu können.  

Unabhängig davon, wie Sie sich letztendlich entscheiden, ob für oder gegen die Fortsetzung der Schwangerschaft, die Fachkräfte der Beratungsstellen stehen Ihnen für weitere Gespräche zu Verfügung und begleiten und unterstützen Sie.

Übrigens: Die Schwangerschaftskonfliktberatung steht auch betroffenen Männern offen.