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Vertrauliche Geburt
Für Frauen in extremen Notsituationen, die ihre Schwangerschaft geheim halten wollen, kann die vertrauliche Geburt ein Weg sein, ihr Kind medizinisch sicher zu entbinden. Das Kind wächst in der Regel in Adoptivfamilien auf und hat frühestens im Alter von 16 Jahren die Möglichkeit, mehr über seine Identität zu erfahren. Mit der vertraulichen Geburt wird sowohl dem Wunsch der Mutter nach Anonymität in einer belastenden Lebenssituation als auch dem späteren Recht des Kindes auf seine Herkunft Rechnung getragen. Anonyme Geburten und Babyklappen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Inhaltsverzeichnis
Vertrauliche Geburt
Für manche Frauen ist die Feststellung der Schwangerschaft ein Schock. Sie sehen in ihrer derzeitigen Situation für ein Leben mit Kind keine Perspektive.
Manchmal helfen Gespräche, sei es im privaten Bereich mit einer vertrauten Freundin oder einem vertrauten Freund oder auf professioneller Ebene mit Beratungsfachkräften der Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen, um Lösungsmöglichkeiten zu erkennen.
In einigen wenigen Fällen erscheint die Situation so ausweglos, dass die Frau die Schwangerschaft verdrängt, von der Geburt überrascht wird und das Kind schnellstmöglich weggeben will. Keiner soll erfahren, dass sie schwanger war und ein Kind geboren hat.
Um Kurzschlussreaktionen zu vermeiden und Mutter und Kind bei der Geburt nicht alleine und unversorgt zu lassen, wurde vom Gesetzgeber die rechtlich abgesicherte Möglichkeit der vertraulichen Geburt geschaffen.
Frauen in extrem belastetenden, subjektiv aussichtslos erscheinenden Situationen wird hierdurch ein niederschwelliges Angebot der Schwangerenberatung geboten, das ein Höchstmaß an Anonymität garantiert. Lediglich die Fachkraft in der Schwangerschaftsberatungsstelle kennt die wahre Identität der Schwangeren. Die hilfesuchende Frau erhält für das weitere Verfahren ein Pseudonym, unter dem sie medizinische Hilfe und weitere Unterstützungen in Anspruch nehmen kann.
Entscheidet sich die Frau nach der Geburt, ihr Kind nicht selbst aufzuziehen, sondern zur Adoption freizugeben, wird ein versiegelter Herkunftsnachweis beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben hinterlegt. Um das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft zu wahren, hat es ab dem 16. Lebensjahr die Möglichkeit, zu erfahren, wer seine Mutter ist. Die leibliche Mutter hat das Recht, 15 Jahre nach der Geburt weiterhin auf die Anonymität zu bestehen, sofern wichtige schutzwürdige Belange gegen die Offenlegung ihrer Identität sprechen.
Im Freistaat Bayern stehen geschulte Fachkräfte zur vertraulichen Geburt an fast allen Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen zur Verfügung.
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Hier finden Sie weiterführende Informationen zum Thema vertrauliche Geburt:
Anonyme Geburt
Die Möglichkeit einer anonymen Geburt ist durch die vertrauliche Geburt nicht ausgeschlossen. Einige Kliniken bieten diese Möglichkeit der Entbindung weiterhin an.
Babyklappen
Um Kindstötungen zu vermeiden, haben einige Institutionen sogenannte Babyklappen eingerichtet. Dabei handelt es sich um eine Art Fenster, hinter dem sich ein Wärmebettchen verbirgt. Wird ein Säugling abgelegt, erfolgt eine automatische Meldung beim Betreiber. Das Kind wird unverzüglich in Obhut genommen und versorgt.
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Informationen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur vertraulichen Geburt finden Sie auf den folgenden Internetseiten: