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Geburtsvorbereitung
Je näher der Geburtstermin kommt, desto intensiver wird die Schwangerschaft erlebt. Viele Frauen möchten sich möglichst gut auf die Geburt vorbereiten und besuchen entsprechende Kurse. Spätestens jetzt gilt es den geeigneten Geburtsort zu finden und die notwendigen Gegenstände und Unterlagen zu beschaffen. Manchmal entwickeln Schwangere Geburtsängste, denen man mit entsprechender Beratung und Hintergrundinformation gut begegnen kann.
Vorbereiten auf die Geburt
Die letzten Wochen vor der Geburt erleben viele werdende Mütter und Väter als aufregend und schön. Sie besuchen einen Geburtsvorbereitungskurs, richten das Kinderzimmer ein und immer öfter fragen sich die werdenden Eltern, wie es sein wird, wenn das Kind tatsächlich da ist. Die Geburt des eigenen Kindes gehört zu den emotionalsten Ereignissen im Leben einer Frau oder eines Mannes. „Jede Geburt ist anders“ heißt es – und nicht auf alles können Sie selber Einfluss nehmen. Jedoch können Sie Stress reduzieren, indem Sie sich frühzeitig und sorgfältig auf die Geburt vorbereiten und Unterstützung für die Tage nach der Geburt organisieren.
Ab der 20. Schwangerschaftswoche sollten Sie konkret mit der Organisation von Geburt und Wochenbett beginnen. Eigene Checklisten können hilfreich sein, um den Überblick zu bewahren.
Beispielsweise sollten nun folgende Punkte geklärt und vorbereitet werden:
- Wahl des Geburtsorts und Anmeldung
- Baby-Erstausstattung besorgen
- Betreuung für ältere Geschwisterkinder organisieren
- Unterstützung im Haushalt für die Zeit des Wochenbetts organisieren
- Geburtstasche/Klinikkoffer packen
- Telefonliste erstellen oder Telefonnummern abspeichern (zum Beispiel Klinik oder Geburtshaus, (Nachsorge-) Hebamme, Frauenarzt/Frauenärztin, Betreuungsperson für Geschwisterkinder, alle Verwandten, Freunde, die über die Geburt informiert werden sollen)
- Urlaub für Begleitperson/Partner abklären
- Antrag auf Mutterschaftsgeld stellen
- Elternzeit festlegen und Arbeitgeber informieren
- Antrag auf Elterngeld, Kindergeld und sonstige Leistungen vorbereiten
- Kinderarzt oder Kinderärztin kontaktieren für Vorsorgeuntersuchungen des Babys
- Unterlagen für die Anmeldung des Kindes zusammenstellen
- Gegenstände in ausreichender Zahl besorgen, die nach der Geburt benötigt werden (zum Beispiel Windeln und Hygieneartikel)
Mutterschutz
Für Frauen, die zuvor berufstätig waren, beginnt sechs Wochen vor der Geburt der Mutterschutz. Nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) darf der Arbeitgeber eine schwangere Frau in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigen. Eine Weiterbeschäftigung ist nur mit Einwilligung der Schwangeren möglich. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Für die Berechnung der Schutzfrist vor der Entbindung ist der voraussichtliche Tag der Entbindung maßgeblich, wie er sich aus dem ärztlichen Zeugnis oder dem Zeugnis einer Hebamme ergibt. Entbindet eine Frau nicht am voraussichtlichen Tag, verkürzt oder verlängert sich die Schutzfrist vor der Entbindung entsprechend. Wird das Kind vor dem errechneten Termin geboren, werden die Tage der Schutzfrist, die vor Geburt nicht in Anspruch genommen werden konnten, auf die nachgeburtliche Schutzfrist von acht beziehungsweise zwölf Wochen angerechnet. Dies bedeutet, dass der Mutterschutz (inklusiv dem Tag der Geburt) insgesamt immer 99 beziehungsweise 127 Tage umfasst.
Für Beamtinnen und Soldatinnen gelten vergleichbare Mutterschutzverordnungen. Selbstständige Schwangere unterliegen nicht den Regelungen des MuSchG. Sie können theoretisch bis zur Geburt arbeiten. Es empfiehlt sich jedoch, in den letzten meist sehr anstrengenden Wochen vor der Geburt auch hier vermehrt Ruhezeiten einzuplanen oder die selbstständige Tätigkeit so weit möglich einzuschränken oder ruhen zu lassen.
Durch das gesetzliche Beschäftigungsverbot vor der Geburt haben schwangere Arbeitnehmerinnen jetzt mehr Zeit und Ruhe, um Kraft zu tanken für die Geburt und die bevorstehenden Wochen mit dem Neugeborenen. Frauen, die bereits Kinder haben, möchten diese auch gerne auf das bevorstehende Ereignis vorbereiten und ihnen vielleicht noch einmal besonders viel Zeit und Aufmerksamkeit schenken.
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Hier finden Sie weiterführende Informationen zum Thema Mutterschutz:
Kündigung in Schwangerschaft und Mutterschutz
Während der Schwangerschaft und bis vier Monate nach der Geburt des Kindes besteht für Arbeitnehmerinnen Kündigungsschutz. Eine Kündigung nach einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche ist für die Dauer der nächsten vier Monate ebenfalls unzulässig. Dem Arbeitgeber muss die Schwangerschaft bekannt gewesen sein; sie kann jedoch auch noch bis zu zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung mitgeteilt werden. Nur in besonderen Fällen ist eine Kündigung zulässig.
Hier finden Sie den genauen Text von § 9 Mutterschutzgesetz (MuSchG).
Die Schwangere/Mutter kann während der Schwangerschaft und der Mutterschutzfrist ihr Arbeitsverhältnis zum Ende des Mutterschutzes hin kündigen. Hier muss keine Kündigungsfrist eingehalten werden.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Beruf & Schwangerschaft.
Ängste vor der Geburt
Gerade vor der ersten Geburt können zu den schönen und erwartungsfrohen Gefühlen auch Unsicherheit und Angst hinzukommen. Dies ist in gewissem Maße auch normal. Sie werden sich sicher fragen, wie die Geburt verlaufen wird, wie stark der Wehenschmerz sein wird und ob es Ihrem Kind während der Geburt gut geht. Selbst Frauen, die bereits geboren haben, wissen nicht, wie die bevorstehende Geburt verlaufen wird. Jede Geburt ist anders und einzigartig. Viele Frauen beruhigt das Wissen, dass in den allermeisten Fällen alles gut geht und dass es sich um einen natürlichen Vorgang handelt, für den Frauen psychisch und physisch grundsätzlich bestens gewappnet sind. Zudem schwinden die Ängste, wenn der Geburtsprozess erst einmal im Gange ist. Die Wahrnehmung der Schwangeren engt sich durch die Hormonausschüttung ein und der Fokus richtet sich automatisch auf die Wehen und den Geburtsablauf.
Das Vertrauen in die natürlichen Körperfunktionen und die körpereigenen Kräfte ist sicher eine der wichtigsten Voraussetzungen dafür, der Geburt entspannt und erwartungsfreudig entgegenzusehen.
Es gibt aber auch Frauen, bei denen Ängste und Sorgen überhand nehmen und die Vorfreude auf die Geburt des Kindes trüben. Hat eine Frau schon ein schmerzliches oder trauriges Geburtserlebnis gehabt, wird sie sicher mehr Unterstützung brauchen, um ihre Ängste zu bewältigen.
Sprechen Sie mit Ihrer Hebamme, Ihrer Frauenärztin oder Ihrem Frauenarzt über Ihre Sorgen und Ängste. Auch die Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen sind kompetente Ansprechpartner und helfen Ihnen gerne weiter.
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Hier finden Sie weiterführende Informationen zum Thema Ängste vor der Geburt:
Hier finden Sie eine Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen in Ihrer Nähe.
Der Geburtsvorbereitungskurs
Geburtsvorbereitungskurse werden von unterschiedlichen Trägern mit verschiedenen Schwerpunkten angeboten. Ziel der Geburtsvorbereitungskurse ist jedoch immer die theoretische Vermittlung grundlegenden Wissens über Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett sowie das praktische Kennenlernen und Einüben von hilfreichen Atem- und Entspannungstechniken, die der Frau den Geburtsvorgang erleichtern sollen. Auch die Verbesserung der eigenen Körperwahrnehmung wird trainiert.
Im Geburtsvorbereitungskurs werden neben Fragen zum Thema Schwangerschaft und Geburt auch das Thema Säuglingspflege und Stillen angesprochen. Sie können mit anderen Teilnehmerinnen Erfahrungen austauschen und Kontakte knüpfen. Die Kurse richten sich natürlich vorrangig an die Schwangere, es gibt aber auch Kurse für beide Elternteile. Hier erfahren auch die Väter viel Wissenswertes unter anderem über die Veränderungen des weiblichen Körpers und darüber, wie sie selbst ihrer Partnerin während der Geburt und der Zeit danach eine hilfreiche Stütze sein können.
Ab der 25. Schwangerschaftswoche ist es möglich, mit einem Geburtsvorbereitungskurs zu beginnen. Eine frühzeitige Anmeldung bereits ab der 12. Schwangerschaftswoche ist sinnvoll, da einige Kurse schnell ausgebucht sind. Informationen über einen Kurs in Ihrer Nähe erhalten Sie von Ihrer Hebamme oder Ihrem Frauenarzt oder Ihrer Frauenärztin. Auch Entbindungskliniken und Krankenkassen können Ihnen entsprechende Auskunft geben.
Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Regelmäßig übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für einen 14-stündigen Geburtsvorbereitungskurs, zum Beispiel bei einer Hebamme, nur für die Schwangere, nicht für den Vater. Bevor Sie sich zu einem Kurs anmelden, sollten Sie die Kostenübernahme mit Ihrer Krankenkasse abklären.
Die Wahl des Geburtsorts
Für Schwangere gibt es verschiedene Entbindungsmöglichkeiten:
- Klinik (ambulant oder stationär)
- Hebammenkreißsaal
- Geburtshaus
- Hausgeburt
Wenn keine Risikogeburt zu erwarten ist, kann jede Frau selbst entscheiden, wo sie ihr Kind gebären möchte. Gespräche mit der Hebamme oder der Frauenärztin oder dem Frauenarzt sind ratsam, da diese die gesundheitliche Situation der Schwangeren kennen und sie beraten können, welche Art der Entbindung infrage kommen könnte.
Überlegen Sie, wie Sie selbst sich die Geburt Ihres Kindes und die ersten Tage danach vorstellen und informieren Sie sich frühzeitig über Vor- und Nachteile verschiedener Geburtsorte und Geburtstechniken.
- Welche Sicherheit für das Kind und für sich möchten Sie haben?
- Welche Geburtsatmosphäre wünschen Sie sich für sich und Ihr Kind?
- Was brauchen Sie, um sich optimal unterstützt zu fühlen?
- Wer oder was vermittelt Ihnen das Gefühl von Sicherheit und eigener Stärke?
- Möchten Sie eine Person Ihres Vertrauens mit zur Geburt nehmen?
- Wie sollten sich die ersten Tage Ihres Neugeborenen gestalten?
Für viele Schwangere ist der Aspekt der medizinischen Sicherheit wichtig. Andere schätzen eine vertraute Umgebung und verlassen sich auf ihren eigenen Körper. Sie möchten medizinische Hilfen nur im Bedarfsfall in Anspruch nehmen.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Wahl des Geburtsorts.
Fast alle Kliniken und Geburtshäuser bieten regelmäßig Informationsabende an. Dabei können Sie auch einen Eindruck von der Atmosphäre dort bekommen.
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Hier finden Sie einen Überblick über die Angebote zum Thema Geburtsort:
Die Geburtstasche und notwendige Unterlagen
Haben Sie sich für eine Geburt im Geburtshaus oder Krankenhaus entschieden, sollten Sie etwa sechs Wochen vor der Geburt bereits Ihre Geburtstasche oder den Klinikkoffer packen. Aber auch bei einer Hausgeburt sollten alle notwendigen Dinge bereitliegen. Lassen Sie sich hierzu von Ihrer Hebamme beraten, die Sie während der Hausgeburt betreut.
Praktisch sind zwei verschiedene Taschen:
Eine für die Entbindung und die andere für die ersten Tage nach der Geburt.
Auch an eine Tasche für die Begleitperson sollte gegebenenfalls gedacht werden.
- Informationen über erforderliche und sinnvolle Dinge, die Sie mitbringen sollten, erteilt Ihnen Ihre Hebamme oder die Klinik, in der Sie entbinden werden.
- Nützliche Dinge für die Begleitperson finden Sie hier.
Vorerst nicht notwendig sind Dinge für das Neugeborene. Alle wichtigen Gegenstände, wie Kleidung, Windeln oder Pflegemittel werden Ihnen für die Dauer des Krankenhausaufenthalts von der Klinik zur Verfügung gestellt.
Bitte denken Sie an Ihre persönlichen Papiere wie
- Personalausweis
- Mutterpass
- Krankenversicherungskarte
- Geburtsurkunde bei unverheirateten Paaren oder Familienstammbuch beziehungsweise Heiratsurkunde bei verheirateten Paaren
- eine Liste mit den Telefonnummern der Leute, die Sie nach der Geburt benachrichtigen wollen
Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die medizinisch notwendigen Kosten für stationäre und ambulante Geburten sowie für Geburten im Geburtshaus oder zu Hause. Bei Geburten im Geburtshaus übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Betriebskosten über eine Pauschale.
Kosten für Rufbereitschaften, die etwa bei einer Hausgeburt oder im Geburtshaus anfallen, müssen die Versicherten selbst zahlen.
Es ist ratsam, sich vorab über zusätzlich anfallende Kosten und über die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung zu informieren.
Auch privat versicherte Schwangere sollten die Kostenübernahme durch ihre Krankenkasse im Vorfeld abklären.
Erstausstattung für das Baby
Es ist sinnvoll, sich bereits vor der Geburt rechtzeitig um die notwendigen Dinge für das Neugeborene zu kümmern. Aufgrund der Angebotsvielfalt, die einem der Handel präsentiert, ist es nicht immer leicht, den Überblick zu behalten, welche Dinge zweckmäßig und wirklich erforderlich sind.
Im Internet finden Sie Listen verschiedener Anbieter. Auch Ihre Hebamme kann Ihnen hilfreiche Tipps geben, welche Ausstattungsgegenstände wichtig und sinnvoll sind.
Es müssen nicht immer neue Sachen sein. Neugeborene wachsen sehr schnell und gerade die Erstlingskleidung wird meist nur wenige Male getragen. Gebrauchte Babyartikel werden oft im Freundes- oder Familienkreis weitergegeben oder sind bei Baby-Basaren, -Flohmärkten oder im Second-Hand-Handel erhältlich.
Ein Vorteil bei gebrauchter Bekleidung ist, dass sie bereits mehrfach gewaschen ist. Etwaige Schadstoffe wurden dabei (größtenteils) entfernt.
Sie sollten immer ausreichend Windeln für das Baby vorrätig haben.
Ob Einwegwindeln oder Stoffwindeln, die es zwischenzeitlich in unterschiedlichen Formen gibt, bleibt Ihrer Entscheidung überlassen. Für beides gibt es Vor- und Nachteile. Ein Gespräch mit Ihrer Hebamme über Windelvarianten und die Ausstattung des Wickelplatzes kann hilfreich sein.
Bei Autofahrten unverzichtbar sind eine spezielle Babyschale und später ein Autokindersitz. Beachten Sie hierbei unbedingt die Sicherheitshinweise der Hersteller. So sollten Babyschalen aufgrund des Airbags nicht auf dem Beifahrersitz transportiert werden.
Auch bei Kinderwagen gibt es, je nach Geschmack und Geldbeutel, unterschiedliche Ausführungen. Achten Sie auch bei gebrauchten Modellen vor allem auf die gute Funktionalität.
Ein eigenes Kinderzimmer ist im ersten Lebensjahr Ihres Kindes nicht unbedingt notwendig. Babys benötigen Nähe und Geborgenheit. Kinder sollten im Schlafzimmer der Eltern im eigenen Bett oder Stubenwagen schlafen oder in einem Beistellbett, das sich mit dem Elternbett verbinden lässt.
Schwangere in Notlagen können bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen über die „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“ bei der Anschaffung der Baby-Erstausstattung finanziell unterstützt werden. Bei der Unterstützung handelt es sich um eine Schenkung, auf die kein Rechtsanspruch besteht.