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Frühgeborene
Die Gründe für eine Frühgeburt können sehr verschieden sein. Kinder, die zu früh geboren werden, benötigen besonders viel Zuwendung, um gut im Leben anzukommen. Meist muss das Baby noch längere Zeit in der Klinik bleiben. Aber auch die erste Zeit zu Hause ist für die ganze Familie eine mitunter anstrengende Phase, in der sie Hilfe bekommen können.
Frühgeburt
Eine Geburt vor Ende der 37. Schwangerschaftswoche wird als Frühgeburt bezeichnet. Diese Kinder wiegen bei der Geburt weniger als 2.500 Gramm. Circa fünf bis zehn Prozent aller Geburten sind Frühgeburten. Etwa 20 Prozent aller Geburten erfolgen in Deutschland nach 37 bis 38 Schwangerschaftswochen, also immer noch zwei bis drei Wochen vor dem errechneten Termin. Frühgeburten sind Gegenstand der Neonatologie, eines Zweigs der Kinderheilkunde (Pädiatrie).
Zwar haben heute schon extreme Frühchen mit einem Geburtsgewicht von um die 500 Gramm beziehungsweise einer Geburt etwa ab der 24. Schwangerschaftswoche durch intensivmedizinische und neonatologische Behandlung die Chance zu überleben, jedoch sind oft bleibende körperliche Einschränkungen die Folge.
Eine Frühgeburt birgt immer gewisse Risiken für das weitere Leben des Kindes. Zu früh geborene Babys kommen in den Inkubator, einen Brutkasten, in dem die Temperatur konstant warm gehalten werden kann und die Frühgeborenen künstlich beatmet oder ernährt werden können. Häufig erfolgt auch eine Verlegung an eine Klinik, die sich auf die Versorgung von Frühgeborenen spezialisiert hat. Inwieweit frühgeborene Kinder später bleibende Schäden oder Entwicklungsverzögerungen davontragen, lässt sich meist in diesem frühen Lebensstadium noch nicht genau feststellen.
Frühgeburten kündigen sich meist durch vorzeitige Wehen, manchmal auch durch Blutungen oder einen verfrühten Blasensprung an. Worauf eine Frühgeburt letztendlich zurückzuführen ist, lässt sich nicht immer bestimmen. Mögliche Ursachen für eine Frühgeburt können folgende Risikofaktoren und Komplikationen sein:
- Konsum von Nikotin, Alkohol und Drogen
- Erkrankungen, zum Beispiel eine Unterfunktion des Mutterkuchens (Plazentainsuffizienz)
- Infektionen, zum Beispiel Scheideninfektion durch Chlamydien
- starke seelische Belastung aufgrund schwieriger Lebensverhältnisse
- chronischer Stress durch Mehrfachbelastungen
- schwere körperliche Arbeit
- Fehlbildungen oder Chromosomenanomalien des Fötus
- vorangegangene Frühgeburten
Eine regelmäßige Schwangerschaftsvorsorge und das Wissen um eine gesunde Schwangerschaft sind wichtige präventive Maßnahmen, um eine Frühgeburt möglichst zu verhindern. Droht die Gefahr einer Frühgeburt, erfolgt die Einstufung als Risikoschwangerschaft. Häufigere Vorsorgeuntersuchungen und weitere medizinische Maßnahmen wie zum Beispiel ein stationärer Klinikaufenthalt können die Folge sein. Diese Art der Risikoschwangerschaft kann sehr belastend sein.
Manchmal hilft neben dem Kontakt zu Ihrem Frauenarzt oder Ihrer Frauenärztin beziehungsweise Ihrer Hebamme auch ein vertrauensvolles Gespräch mit den Fachkräften der staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen in Bayern. Dort erhalten Sie bei psychischer Belastung auf Wunsch auch die Vermittlung von weiteren Therapeuten und Therapeutinnen.
Hier finden Sie eine Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen in Ihrer Nähe und deren Angebote
Verlängerter Mutterschutz und längerer Anspruch auf Elterngeld
Die Mutterschutzfrist nach der Entbindung beträgt bei Frühgeburten zwölf Wochen (statt normalerweise acht Wochen). Sie verlängert sich zusätzlich um den Zeitraum der regulär vorgesehenen sechswöchigen Frist vor der Entbindung, der aufgrund der vorzeitigen Entbindung nicht in Anspruch genommen werden konnte. Der Mutterschutz bei Frühgeburten beträgt somit immer 127 Tage. Arbeitnehmerinnen haben während der Dauer des Mutterschutzes grundsätzlich auch Anspruch auf Mutterschaftsgeld.
Zusätzlich verlängert sich für Geburten ab 1. September 2021 der Anspruch auf Elterngeld, wenn das Kind mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Tag der Entbindung zur Welt kam. Eltern können zwischen einem und bis zu vier Monaten länger Basiselterngeld erhalten. Die genaue Dauer des Elterngeldes ist abhängig von der Anzahl der Wochen, die das Kind früher geboren wurde.
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Hier finden Sie weiterführende Informationen:
Betreuung nach der Geburt
Frühgeborene Kinder benötigen neben der intensiv-medizinischen Behandlung im Inkubator unbedingt auch die emotionale Nähe und körperliche Zuwendung der Eltern. Viele Kliniken gehen dazu über, Frühgeborene stundenweise auf die unbekleidete Brust der Mutter oder des Vaters zu legen, um so über den intensiven Hautkontakt das Gefühl von Nähe und Geborgenheit herzustellen. Sollte kein oder nur wenig Körperkontakt möglich sein, reden oder singen Sie viel mit dem Baby. Das Kind kennt Ihre Stimme und die Ihres Partners bereits aus der Zeit im Mutterleib. Um eine sichere Eltern-Kind-Bindung herzustellen, ist es gerade bei Frühgeborenen enorm wichtig, sie die Anwesenheit und Anteilnahme der Eltern oder anderer Bezugspersonen spüren zu lassen.
Nach Möglichkeit sollten Sie Ihr frühgeborenes Kind stillen. Stillen fördert die Bindung zwischen Mutter und Kind. Muttermilch gilt insbesondere für Frühgeborene als optimale Nahrung. Wenn Stillen noch nicht möglich ist, kann dem Baby abgepumpte Muttermilch auch über eine Magensonde zugeführt werden. Wenn Sie die Muttermilch regelmäßig abpumpen, bleibt Ihr Milchfluss in Gang und Sie können Ihr Kind auch nach der Zeit im Krankenhaus weiter stillen.
Weitere Informationen zum Stillen bekommen Sie hier.
Wie bei allen Geburten besteht auch bei einer Frühgeburt für die erste Zeit zu Hause Anspruch auf Hebammenhilfe durch die gesetzliche Krankenversicherung.
Hier finden Sie Details zur Kostenübernahme der Hebammenhilfe.
Während der Zeit des Klinikaufenthalts des Frühgeborenen und für die erste Zeit danach übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung unter Umständen die Kosten für eine Haushaltshilfe.
Hier bekommen Sie Informationen über die Kostenübernahme von Haushaltshilfen.
Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat mit der Harl.e.kin-Nachsorge ein präventives, unbürokratisches und für Familien kostenfreies Unterstützungsmodell geschaffen. Dieses Nachsorgeangebot von Kinderkliniken und Frühförderstellen in Bayern kann wesentlich zu einer bestmöglichen Entwicklung der frühgeborenen Kinder und Stärkung der Elternkompetenz beitragen.
Hilfe bei Krisen
Wenn ein frühgeborenes Kind aus dem Krankenhaus entlassen wird und nach Hause kommt, sind die Eltern meist sehr froh über den stabilen gesundheitlichen Zustand und die Chance, nun einen normalen Alltag mit dem Kind erleben zu können.
Jedoch machen sich jetzt oft die Strapazen der letzten Zeit besonders bemerkbar. Die bisherige andauernde Sorge um das Kind und die Unsicherheiten im Umgang mit dem Frühgeborenen kosten Energie.
Selbst erfahrene Eltern kommen oft an ihre Grenzen, wenn sie sich um ein Frühgeborenes kümmern: Frühgeborene Babys reagieren häufig sensibler und haben mehr Anpassungsstörungen. Sie brauchen meist längere Zeit, um sich an die Umstellung von der Klinik an ihr Zuhause zu gewöhnen. Bei manchen frühgeborenen Babys muss zudem noch die Atmung und die Herzfrequenz überwacht werden.
Aufgrund der starken emotionalen Belastungen, denen Eltern von Frühgeborenen gegenüberstehen, kann sich das Ausmaß der Anspannung und Erschöpfung oft erst zeigen, wenn der Klinikaufenthalt beendet wurde und das Neugeborene zu Hause ist. Besonders Mütter von Frühgeborenen entwickeln manchmal starke Ängste oder eine Depression. Deshalb sollte neben der Unterstützung durch eine Hebamme, eine Haushaltshilfe oder Freunde und Verwandte bei Bedarf auch therapeutische Hilfe angenommen werden.
Einige Kliniken bieten bei Frühgeburten auch eine Nachsorge an, zum Beispiel durch Fachkräfte aus den Bereichen Kinderkrankenpflege, Medizin, Psychologie, Sozial- und Heilpädagogik. Elterngruppen, in denen sich die Eltern von Frühgeborenen untereinander austauschen können, sind hilfreiche Unterstützungsangebote.
Eine Suchfunktion für eine Selbsthilfegruppe in Ihrer Nähe finden Sie hier.
Die sozialmedizinische Nachsorge ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen, auf die auch versicherte chronisch kranke und schwerstkranke Neugeborene einen Anspruch haben. Voraussetzung ist weiter, dass die sozialmedizinische Nachsorge wegen Art, Schwere und Dauer der Erkrankung in unmittelbarem Anschluss an eine Krankenhausbehandlung medizinisch notwendig ist, um den stationären Aufenthalt zu verkürzen oder die anschließende ambulante Behandlung zu sichern.
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