Plüschtier sitzt zwischen den Stäben eines Gitterbetts.

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Stille Geburt

Der Begriff „Stille Geburt“ bezieht sich ursprünglich auf Geburten, bei denen ein Kind ohne erkennbare Lebenszeichen geboren wird. In diesem Kontext sollen im Folgenden auch der späte Schwangerschaftsabbruch aufgrund medizinischer Indikation und der Tod während und kurz nach der Geburt angesprochen werden. 

Fehlgeburt

Ein im Mutterleib verstorbenes Kind, das bei der Geburt noch keine 500 Gramm wiegt, wird als Fehlgeburt (medizinisch: Abort) bezeichnet. Umgangssprachlich wird oft auch der Begriff „Sternenkinder“ oder „Schmetterlingskinder“verwendet.  

Etwa jede dritte Frau ist in ihrem Leben einmal von einer Fehlgeburt betroffen. Fehlgeburten treten in der Frühschwangerschaft, das heißt bis zur 12. Schwangerschaftswoche am häufigsten auf (sogenannter Frühabort). Sie werden nur in etwa 15 bis 20 Prozent der Fälle erkannt, da Frauen oft noch keine Kenntnis von ihrer Schwangerschaft haben. Es wird vermutet, dass etwa die Hälfte aller frühen Schwangerschaften vorzeitig als Frühgeburt endet, da der Embryo nicht entwicklungsfähig war. Die Ursachen hierfür sind unterschiedlich und meist nicht eindeutig feststellbar. Hierzu gehören zum Beispiel grundlegende Irritationen bei der Befruchtung oder Einnistung der Eizelle oder aber auch hormonelle Schwankungen.  

Bei einer spontanen Fehlgeburt wird der noch winzige Embryo oft begleitet von heftigen Blutungen und krampfartigen Schmerzen ausgeschieden. Es kann auch vorkommen, dass nach der medizinischen Diagnose über fehlende kindliche Lebenszeichen eine Ausschabung (Kürettage) durch den Frauenarzt oder die Frauenärztin erforderlich ist. Dieser Eingriff muss meist nicht unmittelbar geschehen. Oft hat die Schwangere etwas Zeit, sich mit dem Gedanken an die vorzeitig beendete Schwangerschaft vertraut zu machen und emotional Abschied vom Ungeborenen zu nehmen.

Wenn eine festgestellte Schwangerschaft mit einer Fehlgeburt endet, kann dies sehr große Trauer auslösen – vor allem dann, wenn dieses Ereignis mehrmals passiert. Manche Schwangere plagen Selbstzweifel und Vorwürfe. Es ist daher gut zu wissen, dass die Schwangere im ganz frühen Stadium der Schwangerschaft meist keinen Einfluss auf die fetale Entwicklung hat und es sich bei der Frühgeburt um ein schicksalhaftes Ereignis handelt. 

Totgeburt

Im zweiten Schwangerschaftsdrittel, also zwischen der 12. und der 24. Woche, kommen Fehlgeburten seltener vor. Man spricht dann von einer späten Fehlgeburt oder einem Spätabort.  

Wiegt das im Mutterleib verstorbene Kind bei seiner Geburt mindestens 500 Gramm, bezeichnet man es als Totgeborenes. Statistisch gesehen liegt die Quote von Totgeburten zwischen 2 bis 3 Promille, das heißt bei 1.000 Geburten kommen 2 bis 3 Kinder nicht lebend zur Welt.

Für den vorzeitigen Tod im Mutterleib können verschiedene Ursachen verantwortlich sein. Neben einer unzureichenden Versorgung des Kindes aufgrund von Störungen der Plazenta, sind Komplikationen mit der Nabelschnur denkbar. Auch Infektionen, nicht diagnostizierter Schwangerschafts-Diabetes und Fehlbildungen des Kindes können eine späte Fehlgeburt bewirken.  

Aufgrund der Größe des Fetus ist eine Kürettage meist nicht mehr möglich und das verstorbene Kind muss geboren werden. Die Geburt kann auf natürlichem Wege einsetzen oder wird eingeleitet. Neigte man in früheren Zeiten dazu, eine Kaiserschnittgeburt vorzunehmen, wird zwischenzeitlich medizinisch davon abgeraten. Gründe sind unter anderem die möglichen Folgen dieser großen Bauch-Operation. Ausschlaggebend ist aus psychologischer Sicht jedoch, dass Frauen den Verlust ihres Kindes langfristig emotional besser verarbeiten, wenn sie ihr totes Kind auf natürlichem Weg geboren haben. Da bereits während der Schwangerschaft eine Mutter-Kind-Bindung entsteht, ist es vielen Frauen zudem wichtig, ihr totes Kind nach der Geburt eine Weile bei sich zu behalten. Verantwortungsvolle Hebammen begleiten diese Zeit des Abschiednehmens auf einfühlsame Weise. 

Später Schwangerschaftsabbruch aufgrund medizinischer Indikation

Mit zunehmendem medizinischem Fortschritt ist es im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge und der Pränataldiagnostik möglich, bereits während der Schwangerschaft Erkrankungen, Fehlbildungen oder abweichende Chromosomenkonstellationen festzustellen.  

Dies ist einerseits positiv, da manche Erkrankungen bereits im Mutterleib behandelt werden können beziehungsweise Eltern die Möglichkeit haben, sich auf die Situation nach der Geburt einzustellen. Andererseits stellt sich für manche Eltern die Frage nach Fortsetzung oder Beendigung der Schwangerschaft, wenn zum Beispiel festgestellt wird, dass die Lebensfähigkeit des Kindes schwer beeinträchtigt sein wird oder mit dem Tod des Kindes zu rechnen ist.  

Dies bedeutet für Eltern oft eine schwerwiegende Entscheidung für oder gegen das Leben ihres Kindes. Eltern müssen in dieser Situation umfassende Informationsmöglichkeiten durch die behandelnden Ärzte, spezialisierte Fachkräfte, aber auch Beratungsstellen erhalten. Die ärztliche Pflicht zur Beratung wurde vom Gesetzgeber in § 2a Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) geregelt.  

Ein Schwangerschaftsabbruch, der nach der 12. Schwangerschaftswoche vorgenommen wird, bezeichnet man als Spätabbruch. Dieser ist straffrei, wenn eine medizinische Indikation nach § 218a Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB) gegeben ist.  

Bei einem Schwangerschaftsabbruch auf Grundlage einer medizinischen Indikation ist rechtlich nicht auf den gesundheitlichen Zustand des Kindes oder seine Lebensfähigkeit abzustellen. Der Fokus liegt hierbei ausschließlich auf der Mutter des Kindes. Nach ärztlicher Erkenntnis ist ein Abbruch der Schwangerschaft angezeigt, um eine Gefahr für das Leben der Schwangeren oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustands der Schwangeren abzuwenden. Ist die Frau aus diesen Gründen nicht in der Lage, das Kind auszutragen, kann die Schwangerschaft nach medizinischer Indikation abgebrochen werden.  

Bei einem Spätabbruch ab der 20. Schwangerschaftswoche wird durch einen medizinischen Eingriff das Leben des Kindes beendet und die Geburt eingeleitet. 

Mehr erfahren

An Frauen und Paare, die einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung ziehen, richtet sich die Broschüre „Schlechte Nachrichten nach vorgeburtlicher Untersuchung“ des Vereins Psychosoziale Aspekte der Humangenetik e. V.

Hier finden Sie weitere Informationen zu folgenden Themen:

Tod nach der Geburt

Ein Baby kann leider auch während oder nach der Geburt sterben. Hierfür gibt es verschiedene Ursachen, wie beispielsweise Fehlbildungen oder Frühgeburten mit geringem Geburtsgewicht oder nicht ausreichend entwickelter Lungenfunktion. Auch Hirnblutungen, schwere Infektionen oder Blutvergiftungen können zum Tod des Kindes führen.  

Ein Kind, das kurz nach der Geburt stirbt, gilt als lebend geboren, wenn entweder die Nabelschnur pulsiert, das Herz geschlagen oder die natürliche Lungenatmung eingesetzt hatte.  

Eltern, die wissen, dass ihr Kind nur eine geringe Überlebenschance haben wird und sich trotzdem für die Austragung der Schwangerschaft entscheiden, können sich im Vorfeld besser auf die belastende Situation einstellen. Die Begleitung ihres sterbenden Kindes wird im Nachhinein oft als wertvolle gemeinsame Zeit empfunden.