Frau liegt auf der Schulter eines Mannes, beide umarmen sich.

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Unerfüllter Kinderwunsch

Die Gründung einer eigenen Familie ist für viele Menschen selbstverständlicher Teil ihrer Lebensplanung. In Deutschland leidet jedoch ungefähr jedes zehnte Paar unter Störungen ihrer Fortpflanzungsfähigkeit (Infertilitätserscheinungen). Organische Ursachen ungewollter Kinderlosigkeit verteilen sich auf beide Geschlechter zu etwa gleichen Anteilen und bei etwa 15 bis 30 Prozent der Paare liegen Funktionsstörungen bei beiden Partnern vor.

Einflüsse auf die Fruchtbarkeit

Die Fähigkeit zur Fortpflanzung (Fertilität), das heißt ein Kind zu zeugen beziehungsweise schwanger zu werden, wird durch viele Faktoren beeinflusst.

Ursachen für eine verminderte Fertilität können neben dem Alter der Eltern gesundheitliche Störungen, aber auch Risikofaktoren sein.

Hier finden Sie mehr Informationen zu den Einflüssen auf die Fruchtbarkeit.

Kinderwunschbehandlung

Medizinisch lassen sich viele Fertilitätsstörungen behandeln und auch die Methoden der menschlichen Fortpflanzungsmedizin (humane Reproduktionsmedizin) entwickeln sich ständig weiter, sodass ungewollte Kinderlosigkeit kein unabänderliches Schicksal bleiben muss. Die Behandlung ist jedoch aufwendig, verlangt viel Geduld und Durchhaltevermögen und kann Körper und Seele stark belasten. Auch der Medizin sind Grenzen gesetzt und es gibt keine Erfolgsgarantie dafür, dass der Kinderwunsch letztendlich erfüllt werden kann.

Mann und Frau liegen umarmt auf dem Sofa.

Ungewollt kinderlose Paare können sich einer Kinderwunschbehandlung unterziehen.

Die Fruchtbarkeitsstörungen werden nach eingehender Untersuchung beider Partner durch entsprechende Fachärztinnen und Fachärzte diagnostiziert.

Dies sind bei Frauen Ärztinnen und Ärzte aus dem Bereich der Gynäkologie und bei Männern aus dem Bereich der Urologie oder Andrologie (Männerheilkunde). In spezialisierten Praxen und Zentren beziehungsweise Kliniken für Fruchtbarkeitsbehandlungen erhalten Sie fachkundige Beratung und Hilfe. Sie informieren über die verschiedenen Therapiemöglichkeiten, die gesundheitlichen Risiken für Mutter und Kind und die Erfolgsaussichten der Behandlung.

Eine Auswahl von Kinderwunschzentren finden Sie unter anderem im Deutschen IVF-Register.

Die Methoden der humanen Reproduktionsmedizin reichen von Hormontherapien über Insemination (Samenübertragung) bis hin zu Befruchtungsmethoden außerhalb des Körpers. Bei der IVF-Methode (In-vitro-Fertilisation) findet die natürliche Verschmelzung von zuvor entnommenen Eizellen und Samenzellen nicht im weiblichen Eileiter statt, sondern in einer Laborschale. Bei der ICSI-Methode (Intrazytoplasmatische Spermieninjektion) wird eine isolierte Samenzelle mithilfe einer feinen Nadel unter mikroskopischer Kontrolle direkt in eine zuvor entnommene weibliche Eizelle eingebracht. Die ICSI ist zwischenzeitlich die häufigste Behandlungsweise der künstlichen Befruchtung.

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Hier finden Sie mehr Informationen und Hintergrundwissen zu den Möglichkeiten der Kinderwunschbehandlung:

Rechtslage und Kosten der Fortpflanzungsmedizin

Rechtslage

Die rechtlichen Grundlagen für die Anwendung von Fortpflanzungsmethoden und den Umgang mit Embryonen finden sich im Embryonenschutzgesetz.

Folgende Methoden zur künstlichen Herbeiführung einer Schwangerschaft sind erlaubt:

  • Übertragung von Spermien des eigenen Partners
  • Übertragung von Spermien eines Spenders unter bestimmten Voraussetzungen
  • Künstliche Befruchtung mittels IVF oder ICSI
  • Übertragung von maximal drei befruchteten Eizellen oder Embryonen in einem Zyklus
  • Einfrieren von Eizellen im sogenannten Vorkernstadium (Kryokonservierung)
  • Präimplantationsdiagnostik (PID) unter bestimmten Voraussetzungen

In Deutschland nicht zulässig ist neben der Verwendung fremder Eizellen und der Leihmutterschaft grundsätzlich auch die Vorauswahl von Spermien nach Geschlecht des Kindes. Auch die Verwendung von Spermien bereits verstorbener Männer und das Experimentieren an menschlichen Embryonen sind verboten.

llustration: Hand hält Reagenzglas

Fortpflanzungsmedizin als Ausweg bei ungewollter Kinderlosigkeit.

Kosten

Eine Kinderwunschbehandlung ist je nach Art der gewählten Methode mit oft hohen Kosten verbunden. Für Personen, die gesetzlich krankenversichert sind, regelt § 27a Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) den Anspruch auf medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft.

zum § 27a Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)

Die Übernahme der Kosten erfolgt unter bestimmten Voraussetzungen. Unter anderem müssen die Partner miteinander verheiratet sein und dürfen ein bestimmtes Alter nicht unter- beziehungsweise überschreiten.

In der Regel werden nur Kosten für eine bestimmte Anzahl von Behandlungszyklen übernommen. Eine Kostenübernahme erfolgt nicht im vollen Umfang, sondern anteilig in Höhe von 50 Prozent.

Einheitliche Regelungen für Personen, die privat krankenversichert sind, bestehen nicht.

Es ist daher immer empfehlenswert, sich bereits vor Behandlungsbeginn unter Vorlage eines Behandlungsplans bei den jeweiligen Krankenkassen über die mögliche Kostenübernahme zu informieren.

Staatliche Förderung von Kinderwunschbehandlungen

Der Freistaat Bayern entlastet Ehepaare und Paare, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben, seit 1. November 2020 mit einem eigenen Förderprogramm zur Kinderwunschbehandlung. 

Gefördert werden Kosten von Kinderwunschbehandlungen nach Art der In-vitro-Fertilisation (IVF) und der Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) für den ersten bis vierten Behandlungszyklus. Dabei dürfen ausschließlich Ei- und Samenzellen des antragstellenden Paares verwendet werden.

Für die ersten drei Behandlungszyklen können für die IVF-Behandlung bis zu 800 Euro und für die ICSI-Behandlung bis zu 900 Euro übernommen werden. Im vierten Behandlungszyklus erhöhen sich die  Beträge auf maximal 1.600 beziehungsweise 1.800 Euro. 

Fördervoraussetzungen sind unter anderem das Alter der Partner und der Ort der Behandlung. So müssen beide Partner mindestens 25 Jahre alt sein. Frauen dürfen noch nicht das 40. Lebensjahr und Männer das 50. Lebensjahr vollendet haben. Die Behandlung kann nur in einer Reproduktionseinrichtung in Bayern oder einem angrenzenden Bundesland (Baden-Württemberg, Hessen, Thüringen, Sachsen) erfolgen. Auch müssen die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sein, wie sie die gesetzliche Krankenversicherung für die künstliche Befruchtung nach § 27a Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) vorsieht.

Wichtig ist, dass mit der Behandlung des jeweils förderfähigen Behandlungszyklus noch nicht begonnen wurde. Diese darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids erfolgen.

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Alle Informationen zur staatlichen Förderung von Kinderwunschbehandlungen finden Sie auf familienland.bayern.de.

Antragsformulare und weitere Informationen gibt es auf der Website des Zentrums Bayern Familie und Soziales (ZBFS)

Beratung und Hilfe

Ein unerfüllter Kinderwunsch ist eine große emotionale Belastung und kann sogar eine schwere Lebenskrise auslösen. Das Problem der Kinderlosigkeit ist eine bittere Erfahrung, die mit seelischem Schmerz und Trauer verbunden ist. Nicht selten bestehen Zweifel am eigenen Selbstbild und auch die Partnerschaft leidet. So erleben Männer einen unerfüllten Kinderwunsch anders als Fauen.

Hoffnung und Zuversicht wechseln sich ab mit Enttäuschung und Resignation. Hinzu kommt noch die soziale Isolation, denn Fruchtbarkeitsstörungen und die Inanspruchnahme von Kinderwunschbehandlungen werden im sozialen Umfeld meist nicht offen angesprochen, sondern tabuisiert. Auch können nicht betroffene Personen den emotionalen Leidensweg ungewollt kinderloser Paare meist nur schwer nachvollziehen.

Verständnisvolle Unterstützung in dieser schwierigen Krisenzeit bieten die Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen.

Kompetente Fachkräfte beraten und begleiten Sie bei Ihrer Entscheidungsfindung im Vorfeld, aber auch während aller Phasen der reproduktionsmedizinischen Maßnahmen. Sie informieren auch über die Möglichkeiten einer Adoption und zeigen Wege auf zum Umgang mit einer neuen Lebensperspektive ohne Kind.

Hier finden Sie Informationen zu den Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen – auch in Ihrer Nähe.

Auch Selbsthilfegruppen mit anderen betroffenen kinderlosen Paaren sind eine geeignete Möglichkeit die seelische Belastung zu verarbeiten.