Zwei Hände tasten nackten Bauch einer schwangeren Frau ab.

Hauptinhalt

Vorsorgeuntersuchungen

Die Schwangerschaft ist ein natürlicher Vorgang, der in den allermeisten Fällen ohne Komplikationen verläuft. Um sicherzugehen, dass es Mutter und Kind während der 40 Schwangerschaftswochen gut geht, gibt es ein Netz an Vorsorgeuntersuchungen, die jede Schwangere in Anspruch nehmen kann.

Ziel der Schwangerenvorsorge

Jede Schwangere hat über ihre Krankenversicherung einen gesetzlichen Anspruch auf eine ausreichende regelmäßige Schwangerschaftsvorsorge durch einen Frauenarzt, eine Frauenärztin oder eine Hebamme. Die Vorsorgeuntersuchungen dienen der Sicherheit von Mutter und Kind. Im Blickpunkt stehen hierbei die Gesundheit der schwangeren Frau und die Entwicklung des ungeborenen Kindes. Vorrangiges Ziel der ärztlichen Schwangerenvorsorge ist die frühzeitige Erkennung von Risikoschwangerschaften und Risikogeburten.

Der Umfang der Beratung und der Untersuchungen ist verbindlich in den Mutterschaftsrichtlinien geregelt, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen (GBA) festgelegt werden. Neben den eigentlichen Vorsorgeuntersuchungen kommt auch der ärztlichen Pflicht zur Beratung und Information eine besondere Rolle zu. Diese umfasst unter anderem die Beratung zur Ernährung sowie die Aufklärung über die schädigende Wirkung verschiedener Substanzen wie Alkohol, Nikotin und Drogen auf das ungeborene Kind.

Hier finden Sie die Mutterschaftsrichtlinien im Detail.

Daneben können auch weitere gesundheitliche Aspekte angesprochen werden, die in der Schwangerschaft wichtig sind. Da nicht alle Fragen, die sich mit dem Eintritt der Schwangerschaft stellen, medizinischen Bezug haben, soll die Ärztin oder der Arzt die Schwangere auch über ihren Rechtsanspruch auf Beratung bei den staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen aufklären. Die dort tätigen Fachkräfte bieten kompetente und einfühlsame Beratung zu allen Themen im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft, zum Beispiel zur finanziellen Situation, bei Problemen in der Partnerschaft, zur Geburt und zum Leben mit dem Kind.

Hier finden Sie weitere Informationen und eine Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen in Ihrer Nähe.

Schwangerer Bauch wird mit Stethoskop untersucht.

Schwangere werden mit den Vorsorgeuntersuchungen regelmäßig medizinisch begleitet.

Die erste Untersuchung

Die erste ärztliche Untersuchung zur Feststellung der Schwangerschaft sollte möglichst frühzeitig erfolgen. Vereinbaren Sie deshalb nach einem positiven Schwangerschaftstest oder Ihrer persönlichen Vermutung, dass eine Schwangerschaft vorliegen könnte, einen Termin bei Ihrem Frauenarzt oder Ihrer Frauenärztin. In der Erstuntersuchung wird die Schwangerschaft festgestellt und der voraussichtliche Geburtstermin errechnet.

Die erste gynäkologische Untersuchung umfasst neben den diagnostischen Maßnahmen auch ein ausführliches Gespräch zur Anamnese, das heißt unter anderem der Erhebung des gesundheitlichen Lebensverlaufs der Schwangeren und des werdenden Vaters sowie den bisherigen Verlauf der Schwangerschaft. Auch Befunde aus früheren Schwangerschaften werden mit einbezogen.

Im Rahmen der gynäkologischen Untersuchung wird Ihr Blutdruck gemessen und Ihr Gewicht festgestellt. Sie werden aufgefordert, eine Urinprobe abzugeben, die entsprechend analysiert wird. Ein Abstrich gibt Aufschluss darüber, ob ansteckende sexuell übertragbare Krankheitserreger, zum Beispiel eine Chlamydien-Infektion, vorliegen. Auch eine Blutabnahme ist vorgesehen. Unter anderem wird ermittelt, inwieweit Antikörper gegen Röteln vorliegen. Zudem wird durch Abtasten Ihrer Bauchdecke der Stand der Gebärmutter festgestellt. Die Beratung umfasst auch den Hinweis auf die Risiken einer HIV-Infektion beziehungsweise einer AIDS-Erkrankung sowie das Angebot eines entsprechenden Antikörper-Tests. Auch Empfehlungen zur Ernährung (insbesondere die zusätzliche Zufuhr von Jod) und zur Grippeimpfung werden angesprochen, sowie die schädigende Wirkung von Alkohol, Nikotin und Suchtstoffen auf das ungeborene Kind.

Alle Untersuchungsergebnisse werden in den Mutterpass eingetragen, der Sie nun ständig in der Schwangerschaft begleiten wird.

Der Mutterpass

Bei der ersten Untersuchung stellt der Frauenarzt, die Frauenärztin oder die Hebamme Ihren persönlichen Mutterpass aus. In ihm werden die zukünftigen Ergebnisse aller weiteren Vorsorgeuntersuchungen dokumentiert. Er enthält somit alle medizinisch relevanten Daten der Schwangerschaft und ermöglicht im Notfall eine schnelle Hilfe. Daher sollten Sie den Mutterpass immer bei sich tragen.

Anhand des Mutterpasses können Sie auch sehen, welche Untersuchungen im Rahmen der Schwangerenvorsorge aufgrund der Mutterschaftsrichtlinien regelmäßig vorgesehen sind. Auch nach der Geburt sollte der Mutterpass unbedingt aufbewahrt werden, da er wichtige Daten für weitere Schwangerschaften enthält.

Hier bekommen Sie ausführliche Informationen zum Mutterpass.

Die Vorsorgeuntersuchungen im Überblick

Zeitliche Abstände der Untersuchungen

In der Regel finden die Vorsorgeuntersuchungen alle vier Wochen statt. Ab der 32. Schwangerschaftswoche (SSW) stehen dann alle zwei Wochen Vorsorgeuntersuchungen an und bei Überschreiten des errechneten Geburtstermins erfolgen die Kontrolluntersuchungen alle zwei Tage.

Im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen sind zudem drei Ultraschall-Untersuchungen vorgesehen im Zeitraum von der 9. bis 12. SSW, von der 19. bis 22. SSW und von der 29. bis 32. SSW. Diese Untersuchungen sind immer freiwillig. Sie erhalten im Vorfeld der ersten Ultraschall-Untersuchung deshalb von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin ein entsprechendes Infoblatt.

Diese Untersuchungen per Ultraschall, auch Sonografie genannt, dürfen nur von einem Frauenarzt oder einer Frauenärztin durchgeführt werden, nicht von einer Hebamme. Die Untersuchungsergebnisse geben Auskunft über:

  • das genaue Gestationsalter, also das Alter des ungeborenen Kindes ab dem mutmaßlichen Tag der Befruchtung (= Dauer der Schwangerschaft) und damit über den voraussichtlichen Geburtstermin, der gegebenenfalls angepasst wird
  • eine eventuell bestehende Mehrlingsschwangerschaft
  • den Sitz des Embryos in der Gebärmutter
  • die Herzaktivitäten des Embryos
  • die Körpermaße des Embryos, wie zum Beispiel die Scheitel-Steiß-Länge (SSL) oder die Scheitel-Fersen-Länge (SFL)
  • die Fruchtwassermenge
  • die Lage der Plazenta (Mutterkuchen)

Sollten Unregelmäßigkeiten, Beschwerden oder Komplikationen auftreten, können auch kürzere Abstände zwischen den Untersuchungen angezeigt sein beziehungsweise weitere Ultraschall-Untersuchungen erfolgen.

Bei Fragen und Unsicherheit können Sie sich natürlich jederzeit an Ihre Hebamme,  Ihren Frauenarzt oder Ihre Frauenärztin wenden.

Inhalte der Untersuchungen

Zu den diagnostischen Maßnahmen, die in jeder Untersuchung durchgeführt werden, zählen unter anderem

  • Messung des Blutdrucks
  • Feststellung des Körpergewichts
  • Urin- und Blutuntersuchung
  • Kontrolle des Stands der Gebärmutter

In einem späteren Stadium der Schwangerschaft werden auch die kindlichen Herztöne sowie die Lage des Kindes kontrolliert.

Das Besprechen der Testergebnisse und ausreichend Zeit für Ihre Fragen und Beratung sind immer Teil der Untersuchungen.

Illustration: Schwangere Frau mit Arzt

Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen dienen der Sicherheit von Mutter und Kind.

1. Vorsorgeuntersuchung (um die 8. SSW)

Die 1. Vorsorgeuntersuchung findet meist ab der 8. oder 9. SSW statt. Sie umfasst neben den bereits genannten diagnostischen Maßnahmen auch Fragen zu eventuellen Schwangerschaftsbeschwerden. Ihr Frauenarzt oder Ihre Frauenärztin wird die Laborergebnisse aus der Erstuntersuchung mit Ihnen besprechen.

2. Vorsorgeuntersuchung (etwa 12. SSW)

Die 2. Vorsorgeuntersuchung bis zur 12. SSW umfasst neben den oben genannten diagnostischen Untersuchungen auch eine allgemeine Beratung und Informationen über die vorangegangenen Laboruntersuchungen. Der Herzschlag Ihres Kindes kann erstmals festgestellt werden.

Die erste Ultraschalluntersuchung findet zwischen der 9. und 12. SSW statt. Meist lässt sich dann schon feststellen, ob es sich um eine Einzel- oder eine Mehrlingsschwangerschaft handelt.

3. Vorsorgeuntersuchung (etwa 16. SSW)

Die 3. Vorsorgeuntersuchung findet um die 16. SSW herum statt.

Neben den oben genannten diagnostischen Untersuchungen wird Ihnen Ihr Frauenarzt oder Ihre Frauenärztin gegebenenfalls das Ersttrimester-Screening (Nackentransparenz-Messung) oder nicht-invasive Pränataltest (NIPT) zur Feststellung genetischer Chromosomenabweichungen anbieten. Es handelt sich hierbei grundsätzlich um kostenpflichtige zusätzliche IGeL-Leistung (individuelle Gesundheitsleistung), die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgeführt ist. Ausnahmen bestehen bei sogenannten Risikoschwangerschaften.

4. Vorsorgeuntersuchung (etwa 20. SSW)

Die 4. Vorsorgeuntersuchung findet im Zeitraum um die 20. SSW herum statt. Auch hier erfolgen die oben aufgeführten diagnostischen Untersuchungen.

In der Zeit bis zur 22. SSW erfolgt die 2. Ultraschalluntersuchung. Aufgrund der Untersuchungsdauer und –ergebnisse wird diese auch oft „großer Ultraschall“ genannt. Meist lässt sich jetzt bereits das Geschlecht des Kindes bestimmen.

5. Vorsorgeuntersuchung (etwa 24. SSW)

Die 5. Vorsorgeuntersuchung sieht neben den üblichen diagnostischen Untersuchungen diesmal auch im Zeitraum von 25. bis 28. SSW einen oralen Glucosetoleranztest (OGtt) vor. Mithilfe eines „Zuckerbelastungstest“ und den damit erhobenen Blutzuckerwerten lässt sich ermitteln, ob gegebenenfalls Schwangerschaftsdiabetes (Gestationsdiabetes) vorliegt. Diese Form der Zuckerkrankheit kann ungünstige gesundheitliche Folgen für Mutter und Kind haben.

Zudem erfolgt im Zeitraum von 24. bis 27. SSW eine erneute Blutuntersuchung auf Antikörper.

6. Vorsorgeuntersuchung (etwa 28. SSW)

Neben den Ihnen bereits aus den bisherigen Vorsorgeuntersuchungen bekannten üblichen diagnostischen Untersuchungen liegt bei der 6. Vorsorgeuntersuchung um die 28. SSW herum ein besonderer Fokus auf der Unverträglichkeit von mütterlichem und kindlichem Blut.

Sollte sich bei der ersten Blutuntersuchung herausgestellt haben, dass die Schwangere Rhesus-negativ ist, kann es in seltenen Fällen dazu kommen, dass sie Antikörper gegen das Blut ihres Kindes bildet. Deshalb wird allen Schwangeren mit negativem Rhesus-Faktor vorbeugend eine Injektion von Anti-D-Immunglobulin verabreicht, um diese Reaktion zu verhindern.

7. Vorsorgeuntersuchung (etwa 32. SSW)

Um die 32. SSW herum findet neben der 7. Vorsorgeuntersuchung mit den üblichen diagnostischen Maßnahmen die 3. Ultraschalluntersuchung statt. Unter Umständen wird Ihr Frauenarzt oder Ihre Frauenärztin nun regelmäßig mit CTG (Kardiotokographie) die Herztöne und eventuelle Wehentätigkeiten messen.

Zusätzlich erfolgt zwischen der 32. und der 36. SSW ein Bluttest auf Hepatitis B. Bei dieser Erkrankung handelt es sich um eine infektiöse Leberentzündung. Bei positivem Befund der Mutter würde das Neugeborene sofort nach der Geburt gegen den Erreger geimpft werden.

Ab der 32. SSW erfolgen die Vorsorgeuntersuchungen nun alle 2 Wochen.

8. Vorsorgeuntersuchung (etwa 34. SSW)

Bei den diagnostischen Untersuchungen ab der 34. SSW wird nun zunehmend auf die Lage des Kindes geachtet. Durch Ertasten lässt sich feststellen, ob das Kind bereits in der Geburtsposition liegt, das heißt in Schädellage mit dem Kopf nach unten.

9. Vorsorgeuntersuchung (etwa 36. SSW)

Die Schwangerschaft geht in die Endphase. Auch bei der 9. Vorsorgeuntersuchung, die ungefähr vier Wochen vor dem errechneten Geburtstermin erfolgt, werden wieder die regelmäßigen diagnostischen Untersuchungen durchgeführt. Liegt das Kind noch nicht in der Geburtsposition, sondern weiterhin in Steißlage, das heißt mit dem Po voran, können Hebammen eventuell durch Akupunktur oder spezielle Handgriffe das Kind dazu veranlassen, seine Lage im Mutterleib zu verändern.

10. Vorsorgeuntersuchung (etwa 38. SSW)

Jetzt findet die 10. und vielleicht letzte Vorsorgeuntersuchung vor der Geburt statt. Der Frauenarzt, die Frauenärztin oder die Hebamme kontrolliert nochmals den Gesundheitszustand von Mutter und Kind anhand der üblichen diagnostischen Maßnahmen.

11. Vorsorgeuntersuchung (etwa 40. SSW)

Sollte das Kind bis zur 40. SSW nicht geboren sein, erfolgt wieder eine diagnostische Untersuchung und die Kontrolle des Gesundheitszustands von Mutter und Kind.

Sobald der errechnete Geburtstermin überschritten ist, werden Untersuchungen im Abstand von 2 Tagen notwendig. Regelmäßig werden hierbei mit CTG die Herztöne des Kindes und die Wehenaktivitäten der Mutter kontrolliert.

Lassen Sie sich nicht verunsichern, wenn das Baby noch auf sich warten lässt. Die wenigsten Kinder werden exakt am errechneten Geburtstermin geboren.

Kostenübernahme und Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)

Die regulären Vorsorgeuntersuchungen werden immer von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Ergeben sich aus der Anamnese oder den Vorsorgeuntersuchungen Befunde, die weitere ergänzende vorgeburtliche Untersuchungen (Pränataldiagnostik) notwendig machen, werden auch diese Kosten von der Krankenkasse getragen. Besteht zum Beispiel ein Verdacht auf Fehlbildung oder Mangelversorgung des Kindes, können auch spezialisierte Ultraschall-Untersuchungen wie Organ-, Fein- oder Doppler-Ultraschall für „Kassenpatientinnen“ infrage kommen. Gleiches gilt für besondere Testverfahren, beispielsweise beim Verdacht auf Toxoplasmose (eine Infektionskrankheit, die vor allem durch Katzen übertragen wird).

Bei einer unauffällig verlaufenden Schwangerschaft werden über die regulären Vorsorgeuntersuchungen hinaus keine weiteren Untersuchungen von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Hierzu zählen aktuell das Ersttrimester-Screening sowie alle weiteren ergänzenden Ultraschall-Untersuchungen. Der nicht invasive Pränataltest (NIPT) zur Blutuntersuchung auf genetische Chromosomenabweichungen (Trisomie 13, 18 und 21) gehört ab 1. Juli 2022 zu den gesetzlichen Kassenleistungen, allerdings nicht zu den allgemein empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen für alle Schwangeren. Die Krankenkasse zahlt den Test bei Hinweisen auf eine Trisomie, etwa einem auffälligen Ultraschall, oder wenn die Schwangere gemeinsam mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin entschieden hat, dass der Test für ihre persönliche Situation notwendig ist.

Zusätzliche ärztliche Leistungen müssen von der gesetzlich krankenversicherten Schwangeren in der Regel selbst getragen werden. Der Arzt oder die Ärztin muss Sie vorher über die Höhe der Kosten informieren und wird Ihnen später eine Rechnung über die erbrachte Untersuchung ausstellen.

Hier finden Sie weitere Informationen zu den Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL).

Mehr erfahren

Hier finden Sie weitere Hintergründe und nützliche Links zum Thema Schwangerenvorsorge: