Mann im Rollstuhl spielt mit seinem Sohn auf Spielplatz.

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Menschen mit Behinderung als Eltern

Die Freiheit zur Familiengründung ist ein Menschenrecht. Auch viele Menschen mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen wünschen sich Kinder und ein erfülltes Familienleben. Für diese Eltern hält der Familienalltag jedoch häufig zusätzliche Herausforderungen bereit. Geeignete Unterstützungsangebote können es auch diesem Personenkreis ermöglichen, eine aktive Elternschaft zu verwirklichen.

Anspruch auf Hilfe

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung fordert in Artikel 23 eine Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderung in allen Fragen, die Ehe, Familie, Elternschaft und Partnerschaft betreffen. Die Vertragsstaaten sind aufgefordert, Menschen mit Behinderung in angemessener Weise bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung zu unterstützen. Auch Deutschland hat sich verpflichtet, den besonderen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung entsprechend Rechnung zu tragen.

Hier gibt es Informationen zur UN-Behindertenrechtskonvention.

Durch das Bundesteilhabegesetz wird die Möglichkeit von Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung verbessert.

Hilfen für Eltern mit Behinderung können je nach Art und Schwere der Beeinträchtigung sehr unterschiedlich sein. So kommen finanzielle, materielle oder personelle Hilfen in Betracht, die jedoch immer am konkreten Bedarf zu ermitteln sind. Eltern im Rollstuhl benötigen zum Beispiel einen höhenverstellbaren Wickeltisch als Hilfsmittel, Eltern mit Sinneseinschränkungen, wie beispielsweise starke Hörbehinderung, eher optische Hilfsmittel. Auch der Einsatz von Assistenzkräften bei Pflege und Betreuung des Babys kann notwendig sein, um Menschen mit Behinderung bei der Wahrung ihrer elterlichen Verantwortung zu unterstützen.

Die Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung regelt unter anderem das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX). Um den individuellen Bedarf umfassend feststellen und entsprechende Hilfen zielgenau gewähren zu können, sind verschiedene Leistungsträger in den Entscheidungsprozess mit einbezogen. Dies können neben den Trägern der Eingliederungshilfe (SGB XII und künftig Teil 2 SGB IX) und der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (SGB V und SGB XI) zum Beispiel auch die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (SGB VII) und der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) sein. Ein kontinuierlicher Informationsaustausch zwischen den Leistungsträgern ist hierbei geboten. Trägerübergreifend wurde daher mit dem Bundesteilhabegesetz ein Teilhabeplanverfahren eingeführt, mit dem für die Betroffenen Leistungen wie „aus einer Hand“ gewährt werden sollen. Durch das Bundesteilhabegesetz wurde auch erstmals die Assistenz für Eltern mit Behinderung ausdrücklich benannt (vergleiche § 78 Abs. 1, 3 SGB IX).

Hier finden Sie einen Überblick über das Bundesteilhabegesetz.

Mehr zum Thema Inklusion finden Sie auch auf der Seite des Bayerischen Familienministeriums.

Illustration: DNA-Strang

Menschen mit Behinderung haben in Deutschland das Recht auf Teilhabe am öffentlichen Leben.

Elternassistenz und begleitete Elternschaft

Elternassistenz ist eine personelle Hilfeleistung, die vor allem Eltern mit Körper- und Sinnesbehinderung dabei unterstützt, den Familienalltag selbstbestimmt zu gestalten und eigenverantwortlich für das Wohl des Kindes zu sorgen.

Die Eltern bestimmen Art und Umfang der benötigten Hilfen und wählen eine geeignete Assistenzperson aus. Die Kompetenz zur Erziehung bleibt weiterhin bei den Eltern; diese entscheiden über die erzieherischen Belange.

Je nach Lebenslage, Familiensituation und Art der Behinderung können sich die benötigten Leistungen der Elternassistenz deutlich unterscheiden. Elternassistenz umfasst zum Beispiel die Hilfe bei Pflege und Versorgung des Kindes, Begleitung der Familie außerhalb der Wohnung oder Betreuung des Kindes, während sich der betroffene Elternteil selbst in therapeutischer Behandlung befindet.

Die Elternassistenz ist nicht zu verwechseln mit der persönlichen Assistenzleistung, die Eltern mit Behinderungen für ihre eigenen Lebensbereiche benötigen.

Mehr Informationen zur Elternassistenz und einen ausführlichen Ratgeber zur Organisation der Elternassistenz finden Sie auf der Internetseite des Bundesverbands behinderter und chronisch kranker Eltern – bbe e. V.

Begleitete Elternschaft ist eher ein Unterstützungsangebot für Eltern mit psychischer oder geistiger Behinderung, wenn sie Förderung benötigen, um die Grundbedürfnisse ihres Kindes wahrzunehmen, zu verstehen und ihnen nachkommen zu können. Eltern können dann pädagogische Anleitung, Beratung und Begleitung zur Wahrnehmung ihrer Elternrolle erhalten. Ziel ist es, diesen Familien eine dauerhafte und gemeinsame Lebensperspektive zu ermöglichen und dabei das Wohl der Kinder sicherzustellen.

Mehr Informationen finden Sie auf der Website der Bundesarbeitsgemeinschaft Begleitete Elternschaft.

Beratungsangebote

Auch Menschen mit Behinderung haben viele offene Fragen zu Familienplanung, Schwangerschaft und Geburt sowie Kinderpflege, -betreuung und -erziehung. Eine der häufigsten Fragen ist sicherlich: „Wie gelingt trotz Behinderung ein selbstbestimmtes Familienleben mit Kindern?“ Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen helfen Antworten zu finden, zeigen Möglichkeiten für konkrete Hilfen auf und bieten Unterstützung an.

Die folgende Auswahl an Selbsthilfeverbänden, Beratungsstellen und weiteren Informationsmöglichkeiten erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit:

Auch die Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen und die Dienste der offenen Behindertenarbeit können Ansprechpartner sein bei Fragen zur Elternschaft von Menschen mit Behinderung.