Sitzende Frau verschränkt die Arme vor den Beinen.

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Gewalt in der Familie

Familie ist ein Lebensraum, der Schutz und Sicherheit bietet. Gewalterfahrungen innerhalb einer Familie zerstören hingegen Vertrauen und hinterlassen insbesondere bei Kindern seelische Spuren. Gewalt in der Familie ist durch nichts zu rechtfertigen. Angebote für Hilfe und Beratung, aber auch rechtliche Schutzmaßnahmen sind Wege, der häuslichen Gewalt wirkungsvoll zu begegnen.

Häusliche Gewalt

Häusliche Gewalt, die vom (Ex-)Partner oder der (Ex-)Partnerin ausgeht, bleibt oft unerkannt und betrifft alle sozialen Schichten. Die Formen der Gewalt sind vielfältig. Neben körperlichen Misshandlungen und allen Formen sexualisierter Gewalt zählt hierzu auch die Anwendung psychischer Gewalt, wie zum Beispiel Demütigungen, Drohungen oder Psychoterror wie Stalking. Von häuslicher Gewalt sind zwar beide Geschlechter betroffen, die allermeisten Gewalttaten richten sich jedoch gegen Frauen. Repräsentative Studien zeigen, dass rund jede vierte Frau in Deutschland zwischen 16 und 85 Jahren ein- oder mehrmals im Leben Opfer von Gewalt in der Partnerschaft wird. Gewalt in Partnerschaft und Familie ist emotional extrem belastend, da die Gewaltsituation von einer vertrauten Person ausgeht und im persönlichen Nahraum stattfindet, das heißt im eigenen Zuhause, das eigentlich für Geborgenheit und Schutz stehen sollte. Häusliche Gewalt ist kein Kavaliersdelikt und durch nichts zu rechtfertigen. In akuten Gefahrensituationen können sich Betroffene jederzeit über die Notrufnummer 110 an die Polizei wenden.

Eine besondere Form der Gewalt, die sich in erster Linie, aber nicht nur gegen Frauen richtet und die sich im familiären Umfeld abspielt, ist die Zwangsverheiratung. Eine erzwungene Heirat verletzt immer die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Person und stellt in Deutschland eine Straftat dar.

Hier bekommen Sie weitere Infos zum Thema „Zwangsverheiratung“.

Betroffenheit von Kindern

Mitzuerleben, wie die eigene Mutter durch den Vater oder den Partner Gewalt erfährt, ist für Kinder eine zutiefst verstörende Erfahrung. Gleiches gilt natürlich auch, wenn sich die Gewalt gegen den Vater richtet. Kinder benötigen für eine gesunde Entwicklung Schutz und Sicherheit. Dies ist in einem gewalttätigen Zuhause aber nicht mehr gegeben. Auf häusliche Gewalt reagieren Kinder häufig mit Ängsten und Schlaflosigkeit, aber auch mit Schuldgefühlen. Erlebte Gewalt hinterlässt bei Kindern seelische Spuren.

Zudem besteht immer die Gefahr, dass sich die Gewalt irgendwann auch gegen die Kinder richten wird.

Eltern sind in ihrem Verhalten prägende Vorbilder für den Nachwuchs. So kann nie ausgeschlossen werden, dass Mädchen und Jungen das erlebte Rollenverhalten von „Gewaltopfer“ und Gewalttäter“ später im eigenen Erwachsenenleben fortsetzen werden.

Jede Form der Gewalt in der Familie gilt es daher ernst zu nehmen. Der Spirale von Eskalation und Gewalt sollte dauerhaft entgegengewirkt werden. Es ist immer im Interesse der Kinder, sich frühzeitig entsprechende Hilfe und Unterstützung durch professionelle Beratungskräfte zu holen. Sind Kinder von Gewalt betroffen, stehen die Fachkräfte der Jugendämter als zentrale Ansprechpartner für eine weiterführende Abklärung und gegebenenfalls für weitere Hilfestellung zur Verfügung.

Auch weitere Fachstellen und insbesondere die Kinderärzte und Kinderärztinnen sind Ansprechpartner zum Thema Kinderschutz.

Hier finden Sie die Adressen der Jugendämter in Bayern.

Mehr erfahren

Mehr zum Thema „Kinderschutz“ finden Sie auf folgenden Links:

Hilfe und Beratung

Frauen, aber auch Jugendliche und Kinder, die von häuslicher oder sexualisierter Gewalt betroffen sind, brauchen schnelle Hilfe und Unterstützung, um aus dem belastenden Lebensumfeld herauszukommen. Bayern bietet hier eine Vielzahl an unterschiedlichen Hilfsangeboten. Daneben gibt es zivilrechtliche Rechtsschutzmöglichkeiten nach dem Gewaltschutzgesetz und polizeiliche Maßnahmen. Auch hier kann Beratung sinnvoll sein, wenn es zum Beispiel darum geht, ein Kontaktverbot zu erwirken oder Hilfe im Strafverfahren gegen den Täter zu erhalten. Auch auf Bundesebene wird dem Thema „Gewalt gegen Frauen“ begegnet.

Frauenhäuser

Frauenhäuser sind sichere und professionelle Schutzeinrichtungen für Frauen, die Gewalt ausgesetzt sind oder bedroht werden, und deren Kinder. Frauenhäuser sind rund um die Uhr erreichbar und bieten neben sicheren Unterbringungsmöglichkeiten auch Beratung und Begleitung in familien- und sozialrechtlichen Angelegenheiten an.

Hier finden Sie Informationen zu den Frauenhäusern in Bayern.

Notrufe und Beratungsangebote

Neben dem Polizeinotruf 110 können sich von häuslicher oder sexualisierter Gewalt Betroffene telefonisch, persönlich oder auch per E-Mail an verschiedene Beratungsstellen wenden. Es handelt sich hierbei um ambulante (Frauen-)Notrufe, Hilfe- und Krisentelefone, aber auch Fachberatungsstellen. Qualifizierte Beraterinnen bieten Hilfe und Unterstützung in dieser schwierigen Lebenssituation.

Hier finden Sie einen Notruf oder eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe.

Bundesweites Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“

Das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist unter der kostenlosen Telefonnummer 116 016 erreichbar. Es ist ganzjährig rund um die Uhr besetzt und steht Betroffenen, aber auch Angehörigen und Freunden sowie Fachkräften für anonyme und kostenlose Beratungen zur Verfügung. Auf Wunsch erfolgt eine Vermittlung an örtliche Unterstützungsangebote. Das Hilfetelefon berät in verschiedenen Sprachen, ist auch für gehörlose Menschen erreichbar und bietet zudem eine Online-Beratung an.

Hier geht es zur Website des Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“.

Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen


Interventionsstellen

Manchmal ist es für betroffene Frauen nicht einfach, aus eigenem Antrieb Hilfe bei häuslicher Gewalt zu suchen. Zu sehr ist das Thema mit Scham besetzt. Manche Frauen suchen die Schuld für den Gewaltausbruch des Partners bei sich und wollen alles dafür tun, dass die Familie zusammenbleibt.

Um auch diese Frauen zu erreichen, wurde in Bayern mit staatlicher Förderung ein bedarfsgerechtes Netz von pro-aktiven Beratungsstellen, den sogenannten Interventionsstellen eingerichtet, die sich nach einem polizeilichen Einsatz bei häuslicher Gewalt direkt mit den betroffenen Frauen in Verbindung setzen. Voraussetzung ist natürlich das Einverständnis der Frauen.

Die Interventionsstellen sind an die Frauenhäuser und Notrufe/Fachberatungsstellen angegliedert.

Weitere Beratungsangebote

Hier finden Sie Beispiele für weitere Beratungsangebote bei häuslicher Gewalt und ergänzende Infos:

Betroffene von häuslicher Gewalt können sich auch an die Ehe- und Familienberatungsstellen, die Erziehungsberatungsstellen und die Schwangerschaftsberatungsstellen sowie das Jugendamt wenden.

Hier finden Sie die Ansprechpartner in Bayern:

Auch Täter und Täterinnen von häuslicher Gewalt benötigen oft professionelle Hilfe, um Wege aus ihrem gewaltbereiten Verhalten zu finden.

Rechtliche Schutzmaßnahmen

Das Gewaltschutzgesetz regelt die zivilrechtlichen Schutzmaßnahmen, die von häuslicher Gewalt betroffene Personen gegenüber dem Täter oder der Täterin haben. Das Gesetz gilt für eheliche und nicht-eheliche sowie für sonstige Lebensgemeinschaften; es gilt gleichermaßen für weibliche und männliche Opfer häuslicher Gewalt.

Insbesondere kann auf Antrag der von Gewalt betroffenen Person das Familiengericht anordnen, dass der Täter oder die Täterin die gemeinsam genutzte Wohnung nicht mehr betreten oder sich nicht in einem bestimmten Umkreis der Wohnung aufhalten darf. Wenn Gewalttaten in einem auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt begangen werden, kann die betroffene Person beim Familiengericht beantragen, dass ihr die gemeinsame Wohnung überlassen wird. Wichtig ist, dass eine zeitlich begrenzte Wohnungsüberlassung auch dann erfolgen kann, wenn die Wohnung dem Täter oder der Täterin alleine gehört oder der betroffenen Person und dem Täter oder der Täterin gemeinsam. Dies soll der betroffenen Person die Zeit verschaffen, eine auf Dauer angelegte Lösung zu finden.

Dem Täter oder der Täterin kann auch verboten werden, sich an bestimmte Orte zu begeben, an denen sich die betroffene Person häufig aufhält (zum Beispiel Arbeitsplatz, Kindergarten, Schule). Auch kann ihm oder ihr jeglicher Kontakt mit der betroffenen Person untersagt werden. Es können einzelne Schutzmaßnahmen oder mehrere gleichzeitig angeordnet werden. Grundsätzlich werden die Schutzmaßnahmen zeitlich befristet. Wenn bei Fristablauf allerdings weitere Beeinträchtigungen drohen, kann die Frist – auch mehrmals – verlängert werden.

In akuten Fällen häuslicher Gewalt hat auch die Polizei die Möglichkeit, gegen den Täter oder die Täterin Platzverweise und Kontaktverbote auszusprechen oder ihn oder sie sogar in Gewahrsam zu nehmen. Die polizeilichen Maßnahmen sind nur für einige Tage zulässig und sollen die Zeit überbrücken, in der die betroffene Person weitere Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz bei Gericht beantragt, sich eine andere Wohnung gesucht oder in einem Frauenhaus Schutz gefunden hat.

Mehr Informationen zu den einzelnen Schutzmaßnahmen und wie diese beantragt werden können, erhalten Sie in einer Broschüre des Bundesfamilienministeriums. Diese Publikation ist in mehreren Sprachen erhältlich.

Hier können Sie die Broschüre „Mehr Schutz bei häuslicher Gewalt – Informationen zum Gewaltschutzgesetz“ bestellen oder herunterladen.

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Hier finden Sie weitere Informationen und Link-Tipps: