Traurige Frau sitzt am Tisch.

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Beratung und Unterstützung – auch vor und nach einer Trennung

Alleinerziehend oder Ein-Eltern-Familie – hinter diesen Begriffen stecken viele verschiedene Lebenswelten.
Es gibt Eltern, die sich trennen und sich weiterhin gemeinsam zum Beispiel zeitlich abwechselnd um ihre Kinder kümmern. Bei anderen getrennt lebenden Eltern kümmert sich nur ein Elternteil intensiv um das Kind oder die Kinder. Wieder andere haben vielleicht von Anfang an die Rolle des alleinerziehenden Elternteils übernommen. Auch wenn einer der Elternteile stirbt, bleibt der andere Elternteil mit den Kindern alleine zurück.  

Es gibt in Bayern unterschiedliche Anlaufstellen für Eltern, die ihr Kind oder ihre Kinder allein erziehen. Beratung gibt es dabei auch spezifisch bei Fragen zu Trennung und Scheidung.

Beratungsstellen

Trennen sich Lebenspartner, ist dies in den allermeisten Fällen für alle Beteiligten eine schmerzhafte Erfahrung. Oft gehen monate- oder jahrelange Konflikte voraus, bis es zur Trennung kommt. Da ist es verständlich, dass „die Nerven blank liegen“, Missverständnisse auftreten und Unsicherheiten oder Ängste entstehen. Manchmal ist es dem Paar selbst nicht mehr möglich, Konflikte zu klären und Lösungen zu finden. Im schlimmsten Fall streiten die Eltern nur noch und tragen ihre Auseinandersetzungen vor den Kindern oder über die Kinder aus.

Sollte die Situation festgefahren und ein konstruktives, klärendes Gespräch nicht mehr möglich sein, bieten die Ehe- und Familienberatungsstellen, die Erziehungsberatungsstellen und bei Familien mit ganz jungen Kindern auch die Schwangerschaftsberatungsstellen kostenlose Beratungen zum Themenbereich Partnerschaftskonflikte, Trennung und Scheidung an. Oft können Probleme vor, während und nach der Trennung durch kompetente Hilfe von außen gelöst werden. Das Wohl der Kinder sollte dabei immer im Mittelpunkt stehen. 

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Hier finden Sie weitere Informationen und eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe.

Die Beratungsstellen stehen natürlich auch verwitweten Elternteilen offen. Ein zusätzliches Angebot stellt die Nicolaidis YoungWings-Stiftung dar. Sie wendet sich an jung verwitwete Personen und ihre Kinder und bietet Beratung und Begleitung an.

Grafik: Drei Personen im Beratungsgespräch

Die Nutzung von Beratungsmöglichkeiten ist ein wichtiger Schritt zur Konfliktlösung.

Jugendamt

Die zentrale Anlaufstelle für alle alleinerziehenden Eltern ist das Jugendamt. Es berät und unterstützt Familien in vielen Bereichen – zum Beispiel bei Fragen zu Partnerschaft, Trennung und Scheidung oder zum Umgangsrecht. Das Jugendamt ist Ansprechpartner auch beim Thema Kindesunterhalt. Alleinerziehende Eltern können zum Beispiel eine kostenlose Beistandschaft beim Jugendamt beantragen. Die Beistandschaft kann jeder Alleinerziehende beantragen, dem die elterliche Sorge für das Kind allein zusteht oder „in dessen Obhut sich das Kind befindet“, das heißt, bei dem das Kind lebt bzw. der das Kind überwiegend betreut. Der Beistand unterstützt den alleinerziehenden Elternteil bei der Geltendmachung des Kindesunterhalts und bei der Vaterschaftsfeststellung.  

Bei der Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs ermittelt der Beistand das Einkommen des Unterhaltspflichtigen, errechnet die Höhe des Unterhalts und versucht, durch Gespräche mit den Beteiligten eine Einigung herbeizuführen. Die freiwillig erklärte Unterhaltsverpflichtung kann beurkundet werden. Ist der Unterhalt streitig, so vertritt der Beistand das Kind in einem gerichtlichen Unterhaltsverfahren. Beim Jugendamt kann auch der Unterhaltsvorschuss beantragt werden.

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Hier finden Sie weiterführende Informationen:

Initiativen und Angebote speziell für Alleinerziehende

Auch Familienverbände und viele Initiativen vor Ort engagieren sich für Alleinerziehende beziehungsweise Ein-Eltern-Familien. Neben Beratungsangeboten und unterschiedlichsten Veranstaltungen dienen die Treffen vor Ort vor allem der Vernetzung und des Austauschs zwischen alleinerziehenden Eltern. Dies kann zu einer Entlastung des Familienalltags beitragen.  

Landesweit setzt sich der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) für die Belange von alleinerziehenden Personen ein. Neben Beratung, Fachseminaren und Freizeitangeboten werden auch umfangreiche Infomaterialien angeboten. 

Zur Website des VAMV Landesverband Bayern e. V.

Rechtliche Beratung

Neben den kostenfreien Beratungsmöglichkeiten beim Jugendamt und weiteren Beratungsstellen kann es sinnvoll sein, eine juristische Beratung durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Familienrecht in Anspruch zu nehmen, insbesondere dann, wenn eine rechtliche Einigung zwischen den Elternteilen nicht absehbar ist. Durch eine Rechtsberatung können sich manchmal neue Lösungsansätze und eine verbesserte Kommunikationsbereitschaft beider Parteien ergeben, die vorher nicht möglich zu sein schienen.

Für die Kosten der anwaltlichen Rechtsberatung müssen die ratsuchenden Parteien selbst aufkommen. Können die Anwalts- und/oder Gerichtskosten aufgrund bestehender wirtschaftlicher Verhältnisse nicht selbst getragen werden, besteht die Möglichkeit, die sogenannte Beratungshilfe und/oder Prozess- beziehungsweise Verfahrenskostenhilfe beim zuständigen Amtsgericht zu beantragen.

Weitere Unterstützungsangebote

Um alleinerziehend den Alltag mit Kindern zu meistern, braucht es meist viel Tatkraft, Organisationstalent und Kreativität. Finanzielle Leistungen und die Beratungsangebote geben Hilfestellungen. Insbesondere auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist für alleinerziehende Eltern nicht immer einfach. Daher ist es besonders wichtig, sich neben Beratung und Information auch Unterstützung durch ein möglichst großes soziales Netzwerk zu organisieren.  

Neben dem Freundes- und Familienkreis und den speziellen Angeboten für alleinerziehende Eltern bieten sich hier auch die unterschiedlichen Angebote der Eltern-und Familienbildung an. Wohnortnahe Familienstützpunkte, Mütter- und Familienzentren, aber auch Familienpaten und Familienpatinnen, die Eltern in schwierigen Lebensphasen im Alltag ehrenamtlich unterstützen, können hilfreich sein. Zur Entlastung tragen auch die staatlich geförderte Familienerholung in Familienferienstätten und Eltern-Kind-Kuren bei.