Junge Schwangere sitzt am Boden und lernt für Schule.

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Schule und Ausbildung

Deine Schwangerschaft sollte nicht der Grund dafür sein, die Schule vorzeitig zu beenden oder eine bereits begonnene Ausbildung abzubrechen. Es gibt Möglichkeiten, beides mit Schwangerschaft und Baby zu vereinbaren.

Inhaltsverzeichnis

  1. Schule
  2. Ausbildung

Schule

Eine Schwangerschaft bedeutet weder, dass du die Schule verlassen musst, noch dass deine Schulpflicht (in Bayern inklusive Berufsschulpflicht 12 Schuljahre) durch die Geburt deines Kindes automatisch beendet ist.

Wende dich am besten frühzeitig an deinen Vertrauenslehrer oder deine Vertrauenslehrerin oder an die Personen, die Schulsozialarbeit an deiner Schule durchführen.

Auch andere Lehrer oder Lehrerinnen, zu denen du einen guten Kontakt hast, kannst du ins Vertrauen ziehen.

Gemeinsam mit der Schulleitung werdet ihr besprechen, welche Möglichkeiten es für dich gibt, während der Schwangerschaft und nach Geburt deines Kindes weiterhin am Unterricht teilzunehmen.

Es kann sein, dass dir alles zu viel wird und du besonders in den ersten Monaten nach der Geburt längere Zeit aussetzen möchtest. Auch hierfür gibt es Möglichkeiten. Wichtig ist jedoch, dass du nie das Ziel aus den Augen verlierst, deinen Schulabschluss in absehbarer Zeit nachzuholen.

Mehr zum Thema „Schwanger in der Schule“ findest du hier.

Ausbildung

Auch für Schwangere in Ausbildung gelten wie bei einer normalen Berufstätigkeit die Regelungen zum Mutterschutz. Du solltest daher unbedingt deinen Ausbildungsbetrieb über die Schwangerschaft informieren.  

Für Schwangere besteht ein besonderer Arbeits- und Kündigungsschutz. Du darfst zum Beispiel keine schweren körperlichen Arbeiten ausüben und für die Zeit vor (sechs Wochen) und nach Geburt (acht beziehungsweise zwölf Wochen) gilt ein Beschäftigungsverbot. Auch darf dir aufgrund deiner Schwangerschaft nicht gekündigt werden.  

Um nach der Geburt deines Kindes deine Ausbildung wieder aufzunehmen und deinen Berufsabschluss machen zu können, solltest du dich frühzeitig um die Kinderbetreuung kümmern.  

Auch hier können dich die Fachkräfte der Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen unterstützen. Eventuell gibt es auch die Möglichkeit, die Ausbildung für eine gewisse Zeit ruhen zu lassen oder als Teilzeitausbildung weiterzuführen.

Hier gibt es Infos zur Teilzeitausbildung.

Übrigens: Eventuell besteht während deiner Schul- und Ausbildungszeit mit Kind ein Anspruch auf staatliche Unterstützungsleistungen, wie zum Beispiel Bundesausbildungsbeihilfe (BAB) oder BAföG-Leistungen.

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