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Corona: Väter bei der Geburt weiterhin zulässig
23.03.2020
Aufgrund der Ausgangsbeschränkung zur Eindämmung der Corona-Pandemie gilt auch ein allgemeines Besuchsverbot in Kliniken und Krankenhäusern, das nur wenige Ausnahmen zulässt. Ein Ausnahmefall stellt die Geburt eines Kindes dar.
Engste Familienangehörige, in der Regel der Vater des Kindes, dürfen weiterhin als Begleitperson während der Geburt die werdende Mutter im Kreißsaal unterstützen. Auch dürfen Väter die Mutter und das neugeborene Kind in der Klinik besuchen.
Auch wenn es schwerfällt, weitere Besuche zum Beispiel von Verwandten und Freunden sind aufgrund der Ausnahmesituation derzeit nicht zulässig. Bitten Sie daher alle, insbesondere auch die Großeltern, zu Hause zu bleiben und teilen Sie das freudige Ereignis vorerst nur telefonisch oder über digitale Medien.
Bleiben Sie gesund!