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Schutz vor Masern - Impfpflicht ab 01. März 2020
02.03.2020
Masern sind keine harmlose Kinderkrankheit, sondern eine hochansteckende Infektionskrankheit, die auch noch Jahre später zu schweren Komplikationen führen kann.
Um insbesondere Kinder wirksam vor einer Ansteckung mit Masern zu schützen, tritt am 1. März 2020 das Masernschutzgesetz in Kraft. Es sieht unter anderem eine Impfpflicht für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr vor, die erstmals eine Kindertagesstätte, eine Tagespflege oder eine Schule besuchen. Kinder, die bereits in diesen Einrichtungen betreut werden, müssen den Nachweis einer Masernschutzimpfung beziehungsweise einer Masernimmunität bis zum 31. Juli 20121 vorlegen.
Weitere Infos sowie Antworten auf die häufigsten Fragen zum neuen Masernschutzgesetz finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit.
Die ständige Impfkommission (STIKO), ein unabhängiges Gremium aus Experten und Expertinnen empfiehlt sich auch gegen weitere gefährliche Infektionskrankheiten impfen zu lassen. Hier kommen Sie direkt zu den Impfempfehlungen für Kinder.