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Verbesserung beim Kinderzuschlag

26.11.2019

Der Kinderzuschlag, kurz KiZ genannt, ist eine Leistung für Familien mit kleinem Einkommen. Er wird als Zuschlag zum Kindergeld gezahlt. Durch das Starke-Familien-Gesetz wird diese Familienleistung deutlich verbessert.

Erste Änderungen gab es bereits zum 1. Juni 2019. Der monatliche Höchstbetrag pro Kind liegt seitdem bei 185 Euro. Zugleich wird das Einkommen des Kindes (zum Beispiel Unterhaltsleistungen) nicht mehr in voller Höhe angerechnet. Der Kinderzuschlag wird jeweils für sechs Monate bewilligt. Ändern sich in diesem Zeitraum das Einkommen oder die Wohnkosten hat dies keinen Einfluss auf den KiZ.

Zum 1. Januar 2020 werden weitere Verbesserungen in Kraft treten. Die Höchsteinkommensgrenze wird abgeschafft. Der Zuschlag fällt nun nicht mehr vollständig weg, sondern verringert sich mit der Zeit, bis er ganz ausgelaufen ist. Auch wird das Einkommen der Eltern nur noch zu einem niedrigeren Prozentsatz als bisher angerechnet.

Außerdem wird ein erweiterter Zugang zum KiZ eingeführt. Zukünftig ist es auch für Familien bis in mittlere Einkommensbereiche hinein möglich, den Kinderzuschlag zu erhalten. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die Wohnkosten hoch sind und mehrere Kinder im Haushalt leben. Ob ein Anspruch in Betracht kommt, lässt sich relativ schnell fesstellen. Folgen Sie einfach dem KiZ-Lotsen.

Übrigens: Familien mit Anspruch auf KiZ haben zusätzlich Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe und können sich ab 1. August 2019 von den Gebühren der KiTa befreien lassen.

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Mehr Infos zum Kinderzuschlag erhalten Sie hier:

Eine Übersicht über weitere Leistungen für Familien finden Sie auch auf Schwanger in Bayern: