Mutter mit Kleinkindern von oben

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Corona- Pandemie: Kinderfreizeitbonus für Familien mit geringem Einkommen

15.06.2021

Familien sind von der Corona-Pandemie besonders betroffen. Gerade Kinder und Jugendliche mussten in dieser Zeit auf vieles verzichten. Um die Folgen der Pandemie abzumildern und Kindern während der Sommerzeit unbeschwerte Ferien- und Freizeitaktivitäten zu ermöglichen, hat der Bundestag nun den Kinderfreizeitbonus beschlossen, der Familien mit geringem Einkommen finanziell entlasten soll. Dieser Bonus ist Teil des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona“, das die Bundesregierung im Mai beschlossen hat.

Der Kinderfreizeitbonus ist eine einmalige Leistung in Höhe von 100 Euro und steht jedem minderjährigen Kind zu, das im August 2021 Anspruch  auf Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende), dem SGB XII (Sozialhilfe), dem Asylbewerber-Leistungsgesetz oder dem Bundesversorgungsgesetz hat. Auch Familien, die Wohngeld oder den Kinderzuschlag erhalten, sind anspruchsberechtigt.

Der Bonus wird von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit im August an alle Eltern ausgezahlt, die bereits den Kinderzuschlag erhalten, ohne das hierfür ein eigener Antrag gestellt werden muss. Familien, die nur Wohngeld und keinen Kinderzuschlag beziehen und Familien mit Sozialhilfe müssen dafür einen formlosen Antrag bei der Familienkasse stellen.

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Ausführlichere Informationen gibt es auf den Seiten des Bundesfamilienministeriums: