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Neues Adoptionshilfe-Gesetz
13.04.2021
Mit dem Adoptionshilfe-Gesetz treten zum 1. April 2021 neue Regelungen für die Adoptionsvermittlung in Kraft, in die Erkenntnissen aus der Adoptionsforschung und Praxiserfahrungen der Adoptionsvermittlungsstellen mit einfließen. Dabei hat der Gesetzgeber die Bedürfnisse aller an der Adoption beteiligten Personen im Blick. Sowohl die neue Adoptivfamilie, als auch die bisherige Herkunftsfamilie aber besonders die betroffenen Kinder erhalten durch verbesserte Beratung und verbindliche Vermittlungsstrukturen Hilfe und Unterstützung. Wichtigstes Ziel ist, das adoptierte Kinder gut aufwachsen können.
Das Adoptionshilfe-Gesetz sieht vier Bausteine vor:
- Bessere Beratung aller an der Adoption Beteiligten vor, während und nach einer Adoption. Die Adoptionsvermittlungsstellen übernehmen hierbei eine besondere Lotsenfunktion.
- Förderung eines offenen Umgangs mit Adoption und dem Wissen des Kindes um die eigene Herkunft.
- Stärkung der Adoptionsvermittlungsstellen mit einem konkreten Aufgabenkatalog und Kooperationsangebote. Der fachlichen Austausch und die Vernetzung mit unterschiedlichen Beratungsstellen - unter anderem auch mit den Schwangerschaftsberatungsstellen - wird ausgebaut.
- Auslandsadoptionen ohne Begleitung durch eine Adoptionsvermittlungsstelle sind unzulässig. Ein verpflichtendes Anerkennungsverfahren für ausländische Adoptionsbeschlüsse sorgt für Rechtssicherheit und -klarheit.
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Weitere Infos gibt es in einer Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums zum neuen Adoptionshilfe-Gesetz .
Hier finden Sie außerdem verschiedene Broschüren zum Thema Adoption zum Bestellen oder Herunterladen