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Urlaub mit der Familie

02.03.2021

Viele haben letztes Jahr aufgrund der coronabedingten Reisebeschränkungen ihren Urlaub in Deutschland verbracht und waren beeindruckt von den Erholungsmöglichkeiten, die das eigene Land zu bieten hat.

Besonders für Familien mit Kindern sind gemeinnützige Familienferienstätten eine attraktive Alternative zu den sonst üblichen Urlaubsangeboten. Familienferienstätten gibt es deutschlandweit in landschaftlich besonders schönen Gegenden. Sie sind komplett auf die Bedürfnisse von Familien zugeschnitten und verfügen über ein breites Angebotsspektrum an unterschiedlichen Aktivitäten für die ganze Familie.

Einen Überblick  über alle gemeinnützigen Familienferienstätten verschafft der neue Katalog der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung, den Sie hier bestellen oder herunterladen können. Er ist demnächst auch als Print-Version über die Bayerischen Familienstützpunkte und weitere Stellen erhältlich. Eine direkte Buchungsanfrage für viele Familienferienstätten kann schnell und unbürokratisch über das gemeinsame Anfrageportal der Familienferienstätten gestellt werden.

Gerade für Familien, in denen das Thema Pflegebedürftigkeit oder gesundheitliches Handicap eine Rolle spielt, ist es nicht immer einfach einen Urlaub zu realisieren, der allen Familienmitgliedern gerecht wird. Einige Familienferienstätten können auch diesen Familien mit ihren besonderen Bedürfnissen zum Beispiel durch die Bereitstellung von Pflegebetten und die Zusammenarbeit mit Sozialdiensten eine gemeinsamen Familienerholung ermöglichen.

Informationen zu diesen spezialisierten Ferienstätten und ihren konkreten Angeboten finden Sie in der neu aufgelegten Broschüre „Familienerholung für Menschen mit Handicap, Pflegebedürftige und Angehörige mit Pflegeverantwortung".

Mehr erfahren

Familien mit Kindern, die sich aus finanziellen Gründen keinen gemeinsamen Urlaub leisten können, haben die Möglichkeit für den Erholungsaufenthalt in einer Familienferienstätte einen Zuschuss durch den Freistaat Bayern zu erhalten.

Infos zum Antrag und den genauen Fördervoraussetzungen finden Sie auf der Seite des Zentrums Bayern Familie und Soziales (ZBFS).

Nutzen Sie hierzu auch den neuen Online-Antrag.