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Finanzielle Entlastung für Familien

13.11.2020

Ab 1. Januar 2021 wird der Bund einige Familienleistungen anpassen. Betroffen sind das Kindergeld, der Kinderzuschlag für Familien mit kleinem Einkommen und der Unterhaltsvorschuss für alleinerziehende Elternteile.

Das monatliche Kindergeld soll um 15 Euro je Kind steigen und beträgt dann für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind 250 Euro.

Zusätzlich zum Kindergeld kann ein Kinderzuschlag (KiZ) gewährt werden. Mit ihm werden Eltern unterstützt, die aufgrund ihrer Einkommenssituation nicht ausreichend selbst für den Lebensunterhalt ihrer Kinder aufkommen können. Der Kinderzuschlag orientiert sich am jeweils geltenden Existenzminimum und wird nun entsprechend dynamisiert. Er soll um 20 Euro von bisher 185 Euro auf bis zu 205 Euro pro Monat und Kind steigen. Mit dem KiZ sind weitere finanzielle Hilfen verbunden. Eltern können sich zusätzlich von den Kita-Gebühren befreien lassen und profitieren von weiteren Entlastungen aus dem Bildungs- und Teilhabe-Paket, zum Beispiel dem kostenlosen Mittagessen in der Kita.

Durch die Erhöhung des Existenzminimums steigt auch der Unterhaltsvorschuss. Das Bundesjustizministerium wird dafür die Mindestunterhaltsverordnung für das Jahr 2021 ändern. Für Kinder alleinerziehender Elternteile wird der Unterhaltsvorschuss ab dem 1. Januar 2021 um neun bis 16 Euro angehoben. Kinder unter sechs Jahren erhalten dann monatlich bis zu 174 Euro, Kinder von sechs bis elf Jahren bis zu 232 Euro und Jugendliche von zwölf bis 17 Jahren bis zu 309 Euro Unterhaltsvorschuss.

Mehr erfahren

  •  Mehr zum Thema in der aktuellen Meldung "Mehr Geld für Familien mit kleinen Einkommen" des Bundesfamilienministeriums.
  • Ob ein Anspruch auf den Kinderzuschlag besteht, können Sie anhand des KiZ-Lotsen der Bundesagentur für Arbeit ermitteln.
  • Infos zum Unterhaltsvorschuss gibt es auf familienportal.de.