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Geplante Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag
07.08.2020
Das Bundeskabinett hat vor wenigen Tagen das zweite Familienentlastungsgesetz beschlossen mit dem Ziel Familien weiterhin finanziell zu stärken und Steuerzahler zu entlasten. Der Gesetzesentwurf befindet sich derzeit noch im Abstimmungsverfahren.
Vorgesehen ist unter anderem zum 1. Januar 2012 eine Anhebung des monatlichen Kindergelds um 15 Euro pro Kind. Eltern sollen dann für das erste und zweite Kind pro Monat 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind 250 Euro Kindergeld erhalten.
Außerdem wird ab 2021 der steuerliche Kinderfreibetrag und der Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder den Ausbildungsbedarf steigen. Anstelle von 7.812 Euro können Eltern zukünftig 8.388 Euro an Freibeträgen für jedes Kind geltend machen. Auch der Grundfreibetrag für Erwachsene soll in den Jahren 2021 und 2022 schrittweise erhöht werden, was neben Familien auch kinderlosen Steuerzahlern Vorteile bringen wird.
Mehr erfahren
Mehr Information erhalten Sie hier:
- zu den geplanten Neuerungen auf der Website der Bundesregierung
- allgemeine Infos zu Kindergeld und Kinderzuschlag auf der Website der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit