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Steuerentlastungen für Familien durch Erhöhung des Kinderfreibetrages
12.01.2024
Im Rahmen der jährlichen Einkommensteuerveranlagung werden bei Eltern mit Kindern Freibeträge berücksichtigt: Der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs-, oder Ausbildungsbedarf. Diese Freibeträge führen dazu, dass Eltern weniger Steuern zahlen müssen. Denn das Finanzamt prüft, ob für die Eltern die Freibeträge für Kinder oder das ausbezahlte Kindergeld günstiger ist. Diese Prüfung erfolgt automatisch und muss nicht beantragt werden.
Für das Jahr 2024 erhöht sich der Kinderfreibetrag um 360 Euro auf 6.384 Euro pro Kind. Laut Bundesfamilienministerium wird im Laufe des Jahres 2024 mit einer weiteren Erhöhung gerechnet. Der Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildungsbedarf bleibt unverändert in Höhe von 2.928 Euro.
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Zur Pressemeldung des Bundesfamilienministeriums.