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Elterngeld: Neue Einkommensgrenzen 2024

10.01.2024

Das Bundesfamilienministerium hat vor Kurzem mitgeteilt, dass für Geburten ab dem 1. April 2024 die Grenze des zu versteuernden Jahreseinkommens (Einkommensgrenze), ab der der Anspruch auf Elterngeld entfällt, für gemeinsam Elterngeldberechtigte von 300.000 Euro auf 200.000 Euro gesenkt wird. Zum 1. April 2025 wird sie für Paare nochmals auf 175.000 Euro abgesenkt. Für Alleinerziehende wird ab dem 1. April 2024 eine Einkommensgrenze von 150.000 Euro gelten.

Zudem wird nach Mitteilung des Bundesfamilienministeriums die Möglichkeit des gleichzeitigen Bezugs von Elterngeld neu geregelt. Danach soll ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld künftig nur noch für maximal einen Monat bis zum 12. Lebensmonat des Kindes möglich sein. Ausnahmen für den gleichzeitigen Bezug wird es beim ElterngeldPlus, beim Partnerschaftsbonus sowie bei Mehrlingsgeburten und Frühgeburten geben.

Zuständig für das Elterngeld sind in Bayern die jeweiligen Regionalstellen des Zentrums Bayern Familie und Soziales (ZBFS).

 

Mehr erfahren

Hier finden Sie weitere Infos:

Zu weiteren Infos zu den Änderungen beim Elterngeld auf der Website des Bundesfamilienministeriums

Zur Website des ZBFS. Hier finden Sie unter anderem Antworten auf die häufigsten Fragen zum Elterngeld, die Nummer eines Servicetelefons, mehrere Erklärfilme und einen Online-Antrag für Bayern.