Stapel Münzen auf einem Geldschein.

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Kinderzuschlag steigt

11.01.2024

Eltern, die zwar genug für sich selbst verdienen, deren Einkommen aber nicht oder nur knapp ausreicht, um den gesamten Bedarf der Familie zu decken, erhalten zusätzlich den Kinderzuschlag. Ab Januar 2024 steigt der Höchstbetrag für den Kinderzuschlag von bisher 250 Euro auf 292 Euro pro Kind und Monat.

Familien, die bereits Kinderzuschlag beantragt haben oder diesen schon erhalten, müssen von sich aus nicht aktiv werden, denn der Auszahlungsbetrag wird ab Januar 2024 von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit entsprechend angepasst.

Einen Anspruch auf Kinderzuschlag haben grundsätzlich Elternpaare und Alleinerziehende, wenn das monatliche Bruttoeinkommen die Mindesteinkommensgrenze erreicht, sie für das jeweilige Kind Kindergeld erhalten, es unter 25 Jahre alt und unverheiratet ist und wenn es im selben Haushalt lebt. Der Antrag auf Kinderzuschlag kann auch online auf der Website der Bundesagentur für Arbeit ausgefüllt werden.