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Digitale Angebote der Familienkasse
30.01.2023
Das Kindergeld nach der Geburt eines Kindes sowie Kindergeld ab 18 Jahren kann seit dem vergangenen Jahr volldigital mittels ELSTER-Zertifikat beantragt werden. Laut Mitteilung der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit ist dies nun auch beim Kinderzuschlag möglich, allerdings mit dem digitalen Personalausweis (eID). Beide Zertifizierungsarten ermöglichen eine elektronische Signatur und ersetzen damit die notwendige händische Unterschrift.
Ein ELSTER-Zertifikat kann bei der Finanzverwaltung elektronisch beantragt werden. Für die Übertragung der vertraulichen Kundendaten bietet ein ELSTER-Zertifikat ein Höchstmaß an Schutz und Sicherheit. Die Nutzung von ELSTER oder eID ist freiwillig. Die Anträge auf Kindergeld oder Kinderzuschlag können auch weiterhin online ausgefüllt und dann ausgedruckt und unterschrieben postalisch eingereicht werden.
Mit dem online-Tool „KiZ-Lotse“ können Familien prüfen, ob sich der Antrag auf Kinderzuschlag lohnt. Über die Videoberatung mit Online-Terminvereinbarung erhalten Eltern einen schnellen Zugang zu Informationen und Beratung über den Kinderzuschlag. Zudem steht ein „digitaler Assistent“ (Chatbot) zur Verfügung, der auf viele Fragen zu Kindergeld und Kinderzuschlag direkt Antworten gibt und Familien zur passenden Stelle im Internetauftritt der Familienkasse lotst.
Darüber hinaus können Familien auch online Mitteilungen an die Familienkasse richten und dazu Unterlagen hochladen. Dies kann sowohl für allgemeine Anliegen oder Nachweise zu Kindergeld und Kinderzuschlag, aber auch für Ein- oder Widersprüche genutzt werden.
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Hier gibt es mehr Infos
Zur Pressemeldung der Bundesagentur für Arbeit
Zu weiteren Informationen zum ELSTER-Zertifikat
Zu weiteren Informationen zum digitalen Personalausweis (eID)
Zu weiteren Informationen zum Kindergeld sowie zum Kinderzuschlag