Scheerenschnitt einer Familie auf einem Hunderteuroschein.

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Wohngeldreform entlastet auch Familien

28.11.2022

Ab 2023 können mit der bisher größten Wohngeldreform zwei Millionen Haushalte statt bisher 600.000 Wohngeld erhalten. Das Wohngeld wird zudem deutlich erhöht. Die Wohngeldreform ist Teil der Entlastungspakete der Bundesregierung.

40 Prozent der Wohngeldempfängerinnen und -empfänger sind Familien, darunter viele Alleinerziehende. Ab Januar 2023 sollen diese durch eine Erhöhung des Wohngeldes um durchschnittlich 190 Euro pro Monat entlastet werden. Das ist doppelt so viel wie bisher. Es steigt von jetzt im Schnitt 180 Euro pro Monat auf 370 Euro pro Monat. Dabei werden steigende Heizkosten mit einer neuen dauerhaften Heizkostenkomponente im Wohngeld berücksichtigt. Um zunehmende energetische Sanierungskosten in den Mieten abzudecken, wird außerdem eine Klimakomponente eingeführt.

Die Höhe des Wohngeldes berechnet sich nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der zu berücksichtigenden Miete des Wohnraums oder der Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum sowie dem Gesamteinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder. 

Mit dem WohngeldPlus-Rechner des Bundesbauministeriums kann ermittelt werden, ob ein Wohngeldanspruch bestehen könnte. Wohngeld muss beim örtlich zuständigen Wohngeldamt beantragt werden. Das Wohngeldamt prüft den Anspruch und legt die genaue Wohngeldhöhe fest.