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Familienleistungen in Bayern: Knappe Verdreifachung innerhalb von zehn Jahren
07.04.2022
Der Bayerische Landtag hat gestern den Haushaltsplan des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales verabschiedet. Von den rund 7,35 Milliarden Euro werden mit über vier Milliarden Euro des Etats für Familien und Kinder investiert. Das ist mehr als die Hälfte des gesamten Haushalts des Sozialministeriums. Innerhalb von zehn Jahren haben sich damit die Familienleistungen fast verdreifacht.
Eine wertvolle Unterstützung für Familien mit kleinen Kindern ist das Bayerische Familiengeld. Seit September 2018 erhalten in Bayern Eltern mit ein- und zweijährigen Kindern das Familiengeld. Sie werden mit 250 Euro pro Monat und Kind, ab dem dritten Kind mit 300 Euro monatlich, unterstützt. Das Familiengeld wird unabhängig vom Einkommen, der Erwerbstätigkeit und der Art der Betreuung gezahlt. Die bayerische Leistung ist unabhängig von Familienleistungen des Bundes und deutschlandweit einmalig. Wer in Bayern bereits Elterngeld beantragt und bewilligt erhalten hat, muss keinen Antrag stellen. Der Elterngeldantrag gilt dann zugleich auch als Antrag auf Familiengeld.