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Unterstützung hilfebedürftiger Familien mit einem Kindersofortzuschlag ab Juli

16.03.2022

Zur Unterstützung hilfebedürftiger Familien und der Verbesserung der Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen hat heute das Bundeskabinett den gemeinsam vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgelegten Entwurf eines Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetzes beschlossen.

Demnach soll ab 1. Juli 2022 ein monatlicher Kindersofortzuschlag gezahlt werden. Den Kindersofortzuschlag in Höhe von 20 Euro monatlich sollen alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Haushalt der Eltern erhalten, die Anspruch auf Leistungen gemäß SGB II, SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Kinderzuschlag oder auf Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) haben. Er soll ohne weiteren Antrag unbürokratisch ausgezahlt werden.

Ziel ist es, die Chancen für Kinder und Jugendliche zu verbessern, bis die Kindergrundsicherung als Unterstützung umgesetzt wird. Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetzentwurf noch zustimmen.

 

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Zur Pressemeldung des Bundesfamilienministeriums.