Vier unterschiedlich große Sparschweine stehen in einer Reihe.

Hauptinhalt

Höchstbetrag für Kinderzuschlag steigt in 2022

17.12.2021

Familien mit kleinem Einkommen haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Kinderzuschlag. So erhalten Elternpaare und Alleinerziehende von der Familienkasse Kinderzuschlag, wenn sie für das jeweilige Kind kindergeldberechtigt sind, es unter 25 Jahre alt und unverheiratet ist und wenn es im selben Haushalt lebt.

Ab dem 1. Januar 2022 steigt der Höchstbetrag für den Kinderzuschlag um vier Euro auf 209 Euro pro Kind und Monat. Nach Mitteilung der Bundesagentur für Arbeit müssen Familien, die bereits Kinderzuschlag beantragt haben oder diesen bereits erhalten, nicht von sich aus tätig werden. Denn der Auszahlungsbetrag wird ab Januar automatisch angepasst.

Mit dem KiZ-Lotsen kann man prüfen, ob sich ein Antrag auf Kinderzuschlag lohnen könnte. Dort erhält man auch weitere Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen. Zur Klärung individueller Fragen kann eine Videoberatung vereinbart werden.