Hauptinhalt
Der elektronische Mutterpass kommt
02.12.2021
Der Mutterpass ist für schwangere Frauen der ständige Begleiter in der Schwangerschaft. In ihm werden die Ergebnisse aller Vorsorgeuntersuchungen übersichtlich eingetragen. Er dient vor allem der Frauenärztin, dem Frauenarzt und Hebammen dazu, den Verlauf der Schwangerschaft und mögliche Risiken zu dokumentieren. Zudem liefert er für die Geburt oder in medizinischen Notfällen wichtige Informationen.
Ab 1. Januar 2022 können Schwangere, die gesetzlich krankenversichert sind, den elektronischen Mutterpass (E-Mutterpass) als Teil der elektronischen Patientenakte (ePA) nutzen. Der E-Mutterpass gleicht inhaltlich dem gedruckten Untersuchungsheft, das sich nach den geltenden Mutterschafts-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) richtet. Die Nutzung ist wie auch bei der ePA freiwillig. Nach den Beschlüssen des G-BA können sich Versicherte entscheiden, ob sie den Mutterpass weiter in Papierversion oder digital führen lassen wollen. Eine doppelte Buchführung wird es nicht geben, um Fehler zu vermeiden. Laut Mitteilung des Berufsverbandes der Frauenärzte e. V. ist ein Wechsel bei schon laufender Dokumentation grundsätzlich möglich, soll aber wegen der Unvollständigkeit von Mutterpass beziehungsweise E-Mutterpass vermieden werden. Ein Umstieg kann dann mit einer neu beginnenden Schwangerschaft erfolgen.
Wenn Sie sich entscheiden, den E-Mutterpass zu nutzen, werden Informationen aus den Vorsorgeuntersuchungen als Bestandteil Ihrer ePA gespeichert. Die Einträge des E -Mutterpasses können in der ePA-App auf dem Smartphone oder Tablet aufgerufen werden. Sie können über die App auch Ihrer Frauenärztin oder Ihrem Frauenarzt den Zugriff auf den E-Mutterpass über die gesamte Zeit der Schwangerschaft erlauben.
Auch das Kinderuntersuchungsheft ("Gelbes Heft“), in dem die Ergebnisse der U- Untersuchungen des Kindes dokumentiert werden, wird ab 1. Januar 2022 Teil der ePA. Die Inhalte bleiben die gleichen wie im gedruckten Heft.
Mehr erfahren
Hier finden Sie weitere Infos:
Zur Website gesund.bund.de des Bundesgesundheitsministeriums zum Thema E-Mutterpass
Zur Meldung des Berufsverbandes der Frauenärzte e. V.