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Sicher vom ersten Atemzug an
16.09.2021
Der diesjährige Welttag der Patientensicherheit am 17. September 2021 steht unter dem Motto "Sicher vom ersten Atemzug an". Dies ist nicht nur der Wunsch aller Gebärenden und des an der Geburt beteiligten medizinischen Personals, sondern auch Ziel der Qualitätsvorgaben für die Versorgung von Neugeborenen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).
Nach Angaben des G-BA werden in Deutschland jährlich etwa 6.500 Kinder versorgt, deren Geburtsgewicht unter 1.250 Gramm liegt. Diese Neugeborenen benötigen eine intensive medizinische und qualitativ hochwertige Betreuung in spezialisierten Krankenhäusern. Sogenannte Perinatalzentren, von denen es bundesweit etwa 200 gibt, versorgen Frühgeborene mit einem Geburtsgewicht von weniger als 1.500 Gramm. Gerade bei Frühgeborenen sind die ersten Lebenstage entscheidend, eine optimale Betreuung ist unerlässlich. Der G-BA hat deshalb mit seinen Qualitätsvorgaben für Frühgeborene Mindestanforderungen an Einrichtungen festgelegt, die Frühgeborene versorgen. In einer Datenbank können sich werdende Eltern sowie Ärztinnen und Ärzte auf perinatalzentren.org über die Kliniken informieren, die für die Versorgung von sehr kleinen Frühgeborenen zugelassen sind.
Auch für Neugeborene, die zum errechneten Geburtstermin und mit ausreichendem Gewicht zur Welt kommen, ist in der Kinder-Richtlinie des G-BA festgelegt, welche Untersuchungen die Kinderärztin oder der Kinderarzt im Rahmen der U1 und U2 in den ersten Lebensstunden und -tagen durchführen muss. So lassen sich viele angeborene seltene Krankheiten oder Fehlbildungen frühzeitig entdecken. Eine rechtzeitige Behandlung kann bei der Mehrzahl der Kinder schwerwiegende Schädigungen verhindern.
Bis Ende 2021/Anfang 2022 sollen Neugeborene auf zwei weitere seltene Krankheiten, die Sichelzellkrankheit und spinale Muskelatrophie, untersucht werden. Damit wird das Neugeborenenscreening erweitert und das Baby nach der Geburt auf insgesamt 17 Krankheiten untersucht, um betroffenen Kindern frühzeitig eine Behandlung anbieten zu können. Nach Angaben des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) sind hierfür keine zusätzlichen Untersuchungen erforderlich. Die Trockenblutkarte, die bereits für andere Vorsorgeuntersuchungen aus dem Fersenblut des Babys gewonnen wird, ist ausreichend. Eltern erhalten vorab eine Aufklärung und sie werden um ihre Einwilligung gebeten.