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Bayerische Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik (PID)

27.04.2021

Bei der Präimplantationsdiagnostik (PID) werden Embryonen, die durch eine künstliche Befruchtung entstanden sind, vor dem Einsetzen in die Gebärmutter genetisch untersucht, um beispielsweise schwerwiegende Erbkrankheiten oder Chromosomen-Anomalien ausschließen zu können. Die PID darf in Deutschland nach dem Embryonenschutzgesetz nur in Ausnahmefällen unter strengen Voraussetzungen vorgenommen werden.

Über die Zulässigkeit eines Antrags auf PID im konkreten Einzelfall entscheidet in Bayern eine eigene interdisziplinäre Ethikkommission, die aus acht ehrenamtlich tätigen Mitgliedern besteht. Neben vier Ärzten aus unterschiedlichen Fachrichtungen, je einem Sachverständigen für Ethik und Recht gehören ihr auch ein Patientenvertreter und ein Vertreter einer Selbsthilfeorganisation für Menschen mit Behinderung an. Die Arbeit der Kommission leistet einen wichtigen Beitrag dafür, dass medizinische Möglichkeiten verantwortungsvoll genutzt werden und betroffenen Eltern ein weiterer Leidensweg an Fehl- oder Totgeburten erspart bleibt. Gleichzeitig muss dem Schutz der Embryonen als werdendes Lebens oberste Priorität eingeräumt werden. Die PID darf keinesfalls als Selektionsinstrument wahrgenommen werden. 

Die Bayerische Ethikkommission für PID besteht seit mehr als sechs Jahren. Seit ihrer Konstituierung im März 2015 hat sie insgesamt über 1.164 Anträge entschieden. Davon wurden 1.050 Anträge zustimmend bewertet und 114 Anträge abgelehnt. Die PID darf in Bayern nur von vier eigens zugelassenen Zentren durchgeführt werden. Es handelt sich um zwei humangenetische Einrichtungen in München, einer in Martinsried bei München und einer in Regensburg.

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