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Corona: Kinderbonus auch 2021

04.03.2021

Wie bereits vom Bundestag mit dem dritten Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen, wird es im Jahr 2021 eine Neuauflage des Kinderbonus geben. Der Kinderbonus ist eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 150 Euro. Er wird für alle Kinder gezahlt, für die im Jahr 2021 mindestens ein Kalendermonat Anspruch auf Kindergeld besteht. Für den Kinderbonus gelten dieselben grundsätzlichen Anspruchsvoraussetzungen wie für das Kindergeld.

Der Kinderbonus muss nicht extra beantragt werden. Er wird von der zuständigen Familienkasse der Agentur für Arbeit voraussichtlich im Mai 2021 ausgezahlt. Auch Kinder, die erst später im Jahr 2021 geboren werden, erhalten den Kinderbonus zusammen mit dem beantragten Kindergeld. 

Vom Kinderbonus werden mehr als 10 Millionen Familien in Deutschland profitieren. Er soll helfen die Belastungen der Corona-Pandemie abzumildern und Familien mehr finanziellen Spielraum zu ermöglichen. Insbesondere Familien mit geringem und mittleren Einkommen haben einen unmittelbaren Nutzen durch den Kinderbonus. Eltern mit höherem Einkommen wird der Kinderbonus später im Rahmen der Einkommenssteuererklärung auf den steuerlichen Kinderfreibetrag angerechnet. 

Fragen und Antworten zum Kinderbonus 2021 finden Sie auf der Seite des Bundesfamilienministeriums.