frühgeborenes Baby im Brutkasten

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Mehr Elterngeld für Frühgeborene

04.02.2021

Durch die vom Bundestag vor wenigen Tagen beschlossene Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) haben Eltern von Frühgeborenen ab 1. September 2021 länger Anspruch auf Elterngeld. Die Anspruchsdauer ist davon abhängig, um wie viele Wochen das Kind vor dem errechneten Geburtstermin zur Welt gekommen ist. Der Anspruch auf das reguläre Basiselterngeld von zwölf  Monaten erhöht sich folgendermaßen:

  • Frühgeburt mindestens sechs Wochen vor Termin: ein zusätzlicher Monat,
    insgesamt 13 Monatsbeträge Basiselterngeld
  • Frühgeburt mindestens acht Wochen vor Termin: zwei zusätzliche Monate,
    insgesamt 14 Monatsbeträge Basiselterngeld
  • Frühgeburt mindestens zwölf Wochen vor Termin: drei zusätzliche Monate,
    insgesamt 15 Monatsbeträge Basiselterngeld
  • Frühgeburt mindestens 16 Wochen vor Termin: vier zusätzliche Monate,
    insgesamt 16 Monatsbeträge Basiselterngeld.

Eltern von Frühchen befinden sich in einer extrem belastenden Situation. Im Vordergrund steht anfangs immer die Sorge um den kritischen Gesundheitszustand des Neugeborenen. Aber auch im weiteren Entwicklungsverlauf des Kindes können Beeinträchtigungen einen besonderen Förderungsbedarf notwendig machen. Die Verlängerung des Elterngeldes hilft diesen Eltern Zeit, Ruhe und Sicherheit zu gewinnen.

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Weitere Infos zur Elterngeldreform gibt es hier:
zur aktuellen Meldung des Bundesfamilienministeriums

Auf schwanger-in-bayern.de finden Sie Infos, Tipps und Links rund um das Thema Frühgeburt.