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Bayern fördert Kinderwunschbehandlung
29.10.2020
Ehepaare und Paare in eheähnlicher Lebensgemeinschaft, die ihren gemeinsamen Hauptwohnsitz in Bayern haben und eine Kinderwunschbehandlung planen, können ab 1. November 2020 in Bayern eine staatliche Förderung beantragen.
Gefördert werden die Kosten der In-Vitro-Fertilisation (IVF) und der Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) für den ersten bis vierten Behandlungszyklus. Für die ersten drei Behandlungszyklen können für die IVF-Behandlung bis zu 800 Euro und für die ICSI-Behandlung bis zu 900 Euro übernommen werden. Im vierten Behandlungszyklus erhöhen sich die Beträge auf maximal 1.600 bzw. 1.800 Euro.
Fördervoraussetzungen sind u. a. das Alter der Partner und der Ort der Behandlung. So müssen beide Partner mindestens 25 Jahre alt sein. Frau dürfen noch nicht das 40. Lebensjahr und Männer das 50. Lebensjahr vollendet haben. Die Behandlung kann nur in einer Reproduktionseinrichtung in Bayern oder einem angrenzenden Bundesland erfolgen. Auch müssen die Voraussetzungen erfüllt sein, wie sie die gesetzliche Krankenversicherung für die künstliche Befruchtung nach § 27a SGB V vorsieht.
Wichtig ist, dass mit der Behandlung des jeweils förderfähigen Behandlungszyklus noch nicht begonnen wurde. Diese darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids erfolgen.
Mehr erfahren
Alle Informationen zur neuen staatlichen Förderung von Kinderwunschbehandlungen finden Sie auf familienland.bayern.de.
Antragsformulare und weitere Informationen gibt es auf der Seite des Zentrums Bayern Familie und Soziales (ZBFS)