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Höherer Entlastungsbetrag für Alleinerziehende aufgrund der Corona-Pandemie

04.08.2020

Alleinerziehende haben im Verhältnis zum Einkommen von Familien mit beiden Elternteilen meist höhere Ausgaben für die Haushaltsführung zu bestreiten. Um die besondere finanziellen Situation von alleinerziehenden Eltern zu verbessern, gibt es für diesen Personenkreis einen zusätzlichen Steuerfreibetrag, den sogenannten Entlastungsbetrag, von bisher 1.908 Euro. 

Von den Belastungen der Corona-Pandemie sind insbesondere auch Ein-Eltern-Familien stark betroffen. Aus diesem Grund wird für die Jahre 2020 und 2021 der Entlastungsbetrag um 2.100 Euro auf 4.008 Euro angehoben. Ab dem zweiten Kind erhöht sich dieser Betrag, wie auch schon bisher, um 240 Euro für jedes weitere Kind.

Grundsätzlich wird der bisherige Entlastungsbetrag in Höhe von 1.908 Euro über die Lohnsteuerklasse II, der Steuerklasse für Alleinerziehende, automatisch berücksichtigt. Damit der erhöhte Entlastungsbetrag für die Jahre 2020 und 2021 zum Tragen kommt, muss gegebenenfalls ein Antrag beim örtlich zuständigen Finanzamt gestellt werden. Hier finden Sie eine Suchfunktion zu allen Finanzämtern in Bayern.

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