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Elterngeld: Neue Einkommensgrenzen ab 01.04.2025

01.04.2025

Das Elterngeld fängt fehlendes Einkommen auf, wenn Eltern nach der Geburt für ihr Kind da sein wollen und deshalb ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Rund 1,67 Millionen Frauen und Männer in Deutschland haben im Jahr 2024 Elterngeld erhalten.

Für Geburten ab dem 1. April 2025 gelten neue Einkommensgrenzen. So erhalten Eltern, deren Kinder nach dem 31. März 2025 geboren werden, nur Elterngeld, wenn sie nicht mehr als 175.000 Euro verdienen. Maßgeblich ist jeweils das zu versteuernde Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes. Bei Paaren und getrennt erziehenden Eltern wird das Einkommen beider Elternteile zusammengerechnet, bei Alleinerziehenden kommt es auf das alleinige Einkommen an.

Zuständig für das Elterngeld sind in Bayern die jeweiligen Regionalstellen des Zentrums Bayern Familie und Soziales (ZBFS).

 

Mehr erfahren

Hier gibt es mehr Infos:

Zu weiteren Infos auf der Website des Bundesfamilienministeriums

Zur Website des ZBFS. Hier finden Sie unter anderem Antworten auf die häufigsten Fragen zum Elterngeld, die Nummer eines Servicetelefons, einen Erklärfilm und einen Online-Antrag für Bayern.