Scheerenschnitt einer Familie vor einem Hundert-Euro-Schein.

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Entlastungen für Familien ab 2025

07.01.2025

Ab Januar 2025 steigt das Kindergeld einheitlich für jedes Kind um 5 Euro auf jeweils 255 Euro pro Monat. Die Beträge werden automatisch von der Familienkasse angepasst und ab Januar in der neuen Höhe ausgezahlt. Ein separater Antrag ist nicht erforderlich.

Verbesserungen für Kinder und Familien werden auch durch die Anhebung des steuerlichen Kinderfreibetrags zum Januar um 60 Euro auf 6.672 Euro erreicht.

Auch der Kindersofortzuschlag für Familien mit geringem Einkommen steigt ab Januar um fünf Euro auf 25 Euro monatlich, wodurch sich der monatliche Höchstbetrag des Kinderzuschlags auf 297 Euro pro Kind erhöht und automatisch angepasst wird.
Ob ein Anspruch auf Kinderzuschlag bestehen könnte, lässt sich in wenigen Schritten mit dem KiZ-Lotsen unter www.kinderzuschlag.de herausfinden. Hier finden sich auch weitere Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen und zur Antragstellung. Für die Beantwortung individueller Fragen zum Kinderzuschlag kann auch bequem und unkompliziert eine Videoberatung vereinbart werden.