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Welche Regelungen gelten 2024 für das Kinderkrankengeld?
08.01.2024
Aufgrund der Corona-Pandemie wurden die Kinderkrankentage mehrfach ausgeweitet, um Eltern angesichts der Schließungen von Kindertagesstätten und Schulen zu unterstützen. Um sie weiter zu entlasten, wird die Zahl der regulären Kinderkrankentage von 10 auf 15 Arbeitstage pro Kind und Elternteil in den Jahren 2024 und 2025 erhöht. Für Alleinerziehende sind es nun 30 Arbeitstage statt 20. Bei mehreren Kindern können künftig insgesamt bis zu 35 Arbeitstage pro Elternteil genommen werden oder 70 Arbeitstage im Falle von Alleinerziehenden. Wird das Kind stationär behandelt, gibt es ab 2024 einen zeitlich unbegrenzten Anspruch auf Kinderkrankengeld.
Die Höhe des Kinderkrankengeldes beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Voraussetzung für den Anspruch ist, dass sowohl der betroffene Elternteil als auch das Kind gesetzlich krankenversichert sind und das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder aufgrund einer Behinderung auf Hilfe angewiesen ist. Eltern können das Kinderkrankengeld bei ihrer Krankenkasse beantragen.
Seit dem 18. Dezember 2023 können Eltern eine ärztliche Bescheinigung über die Erkrankung ihres Kindes per Telefon bekommen. Eine solche Bescheinigung ist Voraussetzung, dass Eltern Krankengeld gezahlt wird, wenn sie aufgrund der Betreuung ihres kranken Kindes nicht arbeiten können. Eine Bescheinigung über die Erkrankung eines Kindes können Eltern für bis zu fünf Werktage bekommen. Die Voraussetzungen sind die gleichen wie bei der Krankschreibung für Erwachsene: Die Patientin oder der Patient muss in der Praxis bekannt sein, die Erkrankung darf nicht schwer sein und der Arzt oder die Ärztin entscheidet, ob der telefonische Kontakt reicht oder nicht.
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Zu weiteren Infos im Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Zu weiteren Infos zum Thema "Krankschreibung per Telefon"