Untersuchung einer Schwangeren.

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RSV-Impfstoff für Schwangere

11.12.2023

Das Atemwegsvirus RSV (respiratorisches Synzytialvirus) kann milde, erkältungsähnliche, aber auch schwere Symptome verursachen. Bis zu einem Alter von 2 Jahren infizieren sich die meisten Kinder. Infizierte Kinder entwickeln Fieber, Husten sowie Atembeschwerden, haben Schwierigkeiten beim Füttern und können müder als gewöhnlich wirken. Vor allem Säuglinge unter vier Monaten und Kinder mit chronischen Erkrankungen trifft es oft schwer.

Laut Berufsverband der Frauenärzte e. V. (BVF) wurde im August ein RSV-Impfstoff für Schwangere zugelassen. Dieser ermöglicht einen Nestschutz für das Baby vor teils lebensbedrohlichen Atemwegserkrankungen durch das RSV. Seit November 2023 empfehlen perinatologische Fachgesellschaften in einer Stellungnahme die saisonale RSV-Impfung für alle Schwangere nach informierter, gemeinsamer Entscheidungsfindung. Die Impfung kann gemäß Fachinformation zwischen der 24. und 36. Schwangerschaftswoche verabreicht werden. Unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten sowie im Kontext internationaler Vorgehensweisen wird die Verabreichung ab der 32. Schwangerschaftswoche empfohlen.

Eine Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) für die RSV-Impfung steht noch aus. Sie wird bis Mitte 2024 erwartet. Derzeit kann die RSV-Impfung daher nur in Arztpraxen privat abgerechnet werden. Für Schwangere, die sich gegen RSV impfen lassen wollen, empfiehlt es sich daher, vorab eine Kostenzusage ihrer Krankenkasse einzuholen. Eine Vorlage zur „Kostenerstattung der RSV-Impfung nach ärztlicher Empfehlung“ kann auf der Website www.frauenaerzte-im-netz.de heruntergeladen werden.