Schwangere Frau mit Koffer am Flughafen.

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Abschaffung des Kinderreisepasses

07.11.2023

Bereits ab der Geburt benötigen Kinder für Reisen ins Ausland ein eigenes Reisedokument. Der für Kinder unter 12 Jahren geltende Kinderreisepass wird nun zum Jahresende abgeschafft. Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.

Hintergrund dieser Neuerung ist, dass der Kinderreisepass kein elektronisches Speichermedium (Chip) enthält und deshalb aufgrund seiner geringeren Sicherheit eine kürzere Gültigkeitsdauer von einem Jahr besitzt. Derzeit bedeutet dies einen enormen Aufwand für die jährliche Neubeantragung sowohl für Eltern als auch für die Verwaltung. Zudem haben Pässe ohne Chip eine eingeschränkte Akzeptanz. Andere Staaten können selbst entscheiden, ob sie sie anerkennen oder nicht.

Ab 1. Januar 2024 sollten Eltern folgende Regelungen beachten: Für Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU), Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein sowie für Reisen in die Türkei genügt für das Kind ein Personalausweis. Für Reisen außerhalb der EU ist in der Regel ein Reisepass erforderlich. Auskunft über das jeweils benötigte Reisedokument geben die Reise- und Sicherheitshinweise auf der Website des Auswärtigen Amtes. 

Reisepässe und Personalausweise für Personen unter 24 Jahren sind maximal 6 Jahre gültig. Eltern benötigen für den Antrag auf einen Reisepass oder Personalausweis ein biometrisches Passbild des Kindes. Für Kinder unter zehn Jahren gelten dabei weniger strenge Vorgaben als für Erwachsene. Wenn das Kind sechs Jahre oder älter ist, werden seine Fingerabdrücke erfasst und ausschließlich im Chip des Ausweisdokumentes gespeichert.

Das Bundesinnenministerium weist darauf hin, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinkindern, innerhalb kurzer Zeit stark verändern kann. Eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument kann daher teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des Gültigkeitsendes nicht mehr möglich sein und das Ausweisdokument vorzeitig ungültig werden. In diesem Fall sollte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument beantragt werden.