Baby umklammert Finger der Mutter.

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Verlängerung des Zeitraums für Früherkennungsuntersuchungen U6 bis U9

19.12.2022

Durch den aktuellen Anstieg von Infektionen der oberen Luftwege bei Kindern sind die Kinder- und Jugendarztpraxen aktuell vor große Herausforderungen gestellt. Um Arztpraxen, aber auch Familien zu entlasten, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Ausnahmeregelung erlassen. Danach können Eltern von Kindern im Alter von 1 bis 6 Jahren die Vorsorgeuntersuchungen U6 bis U9 auch nach den eigentlich vorgesehenen Zeiträumen und Toleranzzeiten in Anspruch nehmen.

Die Ausnahmeregelung soll bis zum 31. März 2023 gelten. Die verschobenen Kinder-Früherkennungsuntersuchungen können danach bis zum 30. Juni 2023 nachgeholt werden. Der vom G-BA getroffene Beschluss wird vom Bundesministerium für Gesundheit geprüft und tritt nach Nichtbeanstandung und Veröffentlichung im Bundesanzeiger rückwirkend zum 15. Dezember 2022 in Kraft.

Die Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U5 müssen weiterhin in den vorgesehenen Zeiträumen und Toleranzzeiten in Anspruch genommen werden. Gerade in den ersten sechs Lebensmonaten bedarf es einer zeitlich engmaschigen ärztlichen Betreuung der Kinder und Eltern. So können Auffälligkeiten in der Säuglingsentwicklung möglichst frühzeitig erkannt und behandelt werden.