Frau mit einem Handy in der Hand mit dem Notruf.

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Verbrannt, verbrüht - was nun?

07.12.2022

Am 7. Dezember findet jährlich der bundesweite „Tag des brandverletzten Kindes" statt. Denn besonders in der Advents- und Weihnachtszeit stellen Kerzen, heiße Flüssigkeiten und heiße Flächen eine Gefahr für Kinder dar, Verbrennungen und Verbrühungen zu erleiden.

Der Verein Paulinchen e. V. - Initiative für brandverletzte Kinder gibt gemeinsam mit vielen Aktionspartnern Tipps zur Vermeidung von Verbrennungen und Verbrühungen bei (Klein-) Kindern und klärt über die Folgen von Verbrennungen und Verbrühungen auf. Unter dem Motto „Verbrannt, verbrüht - was nun?" stehen beim Aktionstag 2022 Erste-Hilfe-Maßnahmen nach einer Verbrennung oder Verbrühung eines Kindes im Fokus.

Paulinchen e. V. gibt folgende Tipps:

Erste Hilfe im Notfall:

  • Ruhe bewahren
  • Notruf 112 alarmieren
  • Rufen Sie immer den Rettungsdienst, wenn sich Ihr Kind schwer verletzt hat. Mit kleineren Verletzungen gehen Sie zu Ihrem Kinderarzt oder Ihrer Kinderärztin.

Verbrennung: Die eingebrannte Kleidung nicht entfernen.

Verbrühung: Die durchnässte Kleidung sofort ausziehen, auch die Windel.

Feuer: Flammen durch Wälzen am Boden, mit einer Decke oder mit Wasser löschen.

Strom: Bei Stromunfällen sofort den Stromkreis abschalten. Auf Eigensicherung achten!

Kühlen:

  • Kleinere Verbrennungswunden zur Schmerztherapie circa 10 Minuten mit handwarmen Wasser kühlen (circa 20 °C) bis der Rettungsdienst eintrifft.
  • Wichtig: Wegen Unterkühlungsgefahr nur die verletzten Stellen kühlen, niemals das ganze Kind kalt abduschen.
  • Nicht kühlen bei großflächigen Verletzungen (mehr als 15 Prozent der Körperoberfläche), bei Neugeborenen, Säuglingen und bewusstlosen Personen, ebenso nicht am Kopf oder am Rumpf.

Achtung: Niemals Hausmittel wie zum Beispiel Mehl, Zahnpasta oder Öl auf Brandwunden geben.