Mutter mit zwei Kleinkindern auf dem Sofa.

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Kinder-Früherkennungs-Untersuchungen U6 bis U9: Auslaufen der Corona-Sonderregelungen

23.06.2022

Ein wichtiges Ziel der Kinder-Früherkennungsuntersuchungen ist es, Entwicklungsauffälligkeiten bei Kindern früh zu erkennen und wenn nötig, rechtzeitig zu behandeln. Für die Kinder-Früherkennungsuntersuchungen U6, U7, U7a, U8 sowie U9 gelten ab dem 1. Juli 2022 wieder die in der Kinder-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vorgegebenen Untersuchungszeiträume und Toleranzzeiten.

Wegen der Corona-Pandemie wurden zeitlich befristete Sonderregelungen erlassen, die bei Früherkennungsuntersuchungen für Kinder zwischen 1 bis 6 Jahren das Überschreiten von Toleranzzeiten für die Untersuchungszeiträume ermöglichten. Die Sonderregelungen wurden erlassen, um Eltern während der Hochphase der Corona-Pandemie die Sorge vor Ansteckungsrisiken in den Arztpraxen bei den Routineuntersuchungen zu nehmen. Diese Sonderregelungen enden mit dem 30. Juni 2022.

Der G-BA entschied, wieder zu den wissenschaftlich begründeten Zeiträumen für die Kinder-Früherkennungsuntersuchungen zurückzukehren, nachdem sich das Infektionsgeschehen im Frühjahr 2022 insgesamt abgeschwächt hatte. Allerdings behält der G-BA die Entwicklung der pandemischen Lage im Blick, um sofern erforderlich erneut zeitlich begrenzte Sonderregelungen zu seinen Richtlinien zu beschließen.