Schwangere mit Partner auf dem Sofa sitzend.

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Zweite Boosterimpfung für Schwangere und Stillende?

21.03.2022

Die medizinischen Deutschen Fachgesellschaften für Schwangerschaft, Geburt und Stillzeit haben eine gemeinsame Fachempfehlung zur zweiten Boosterimpfung für Schwangere und Stillende herausgegeben.

Danach könne eine generelle Empfehlung zur zweiten Boosterimpfung aller Schwangeren und Stillenden derzeit nicht ausgesprochen werden. Allerdings sei bei individuellen Risiken wie zum Beispiel vorhandener Grunderkrankung eine Auffrischung ab dem zweiten Trimenon und ab drei Monaten nach der ersten Auffrischimpfung grundsätzlich möglich, wenn keine Infektion mit SARS-CoV-2 nach der ersten Auffrischung vorlag. Bei individuellen Risiken sollte deshalb im Sinne der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert Koch-Instituts (RKI) die zweite Boosterimpfung auch in der Schwangerschaft (ab dem zweiten Trimenon) angeboten werden.

Bei Wunsch der Schwangeren oder Stillenden ohne entsprechende Risiken könne nach Meinung der Fachgesellschaften nach Aufklärung über den zu erwartenden (geringen) Zusatzschutz eine zweite Boosterimpfung als individuelle Impfentscheidung erfolgen.