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Dauerhaft höherer Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
18.01.2022
Alleinerziehende haben im Verhältnis zum Einkommen von Familien mit beiden Elternteilen meist höhere Ausgaben für die Haushaltsführung zu bestreiten. Um die besondere finanzielle Situation von alleinerziehenden Eltern zu verbessern, gibt es für diesen Personenkreis einen zusätzlichen Steuerfreibetrag, den sogenannten Entlastungsbetrag.
Der steuerliche Entlastungsbetrag von bisher 1.908 Euro wurde für die Jahre 2020 und 2021 wegen der Mehrbelastungen von Alleinerziehenden in der Corona-Krise auf 4.008 Euro angehoben. Diese zunächst befristete Erhöhung gilt nun ab 2022 dauerhaft.
Ab dem zweiten Kind erhöht sich dieser Betrag, wie auch schon bisher, um 240 Euro für jedes weitere Kind. Die Erhöhungsbeträge für weitere Kinder können auf Antrag vom örtlich zuständigen Finanzamt in die Lohnsteuerkarte als Freibetrag eingetragen werden. Soweit beim Lohnsteuerabzug kein Freibetrag berücksichtigt wurde, erfolgt die steuerliche Entlastung über die Einkommensteuerveranlagung. Hier finden Sie eine Suchfunktion zu allen Finanzämtern in Bayern.
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Hier gibt es mehr Infos
Zu weiteren Informationen auf der Website des Bundesfamilienministeriums. Unter anderem finden Sie hier auch ein Erklärvideo zum Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende.
Zur Website des Verbandes der alleinerziehenden Mütter und Väter - Landesverband Bayern