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Erweiterter Anspruch auf Kinderkrankengeld auch in 2022
09.12.2021
Aufgrund der Corona-Pandemie haben gesetzlich krankenversicherte Eltern für das Jahr 2021 einen erweiterten Anspruch auf Kinderkrankengeld. Je gesetzlich krankenversichertem Kind unter zwölf Jahren können sie statt für 10 für 30 Arbeitstage Kinderkrankengeld beantragen, Alleinerziehende für 60 Arbeitstage statt für bisher 20 Arbeitstage. Bei mehreren Kindern besteht der Anspruch je Elternteil für nicht mehr als 65 Arbeitstage, für Alleinerziehende für nicht mehr als 130 Arbeitstage. Dieser erweiterte Anspruch gilt auch im Jahr 2022.
Der Anspruch besteht hierbei nicht nur bei Krankheit des Kindes, sondern auch bei gesunden Kindern, wenn pandemiebedingt die bisherige Kinderbetreuung nicht mehr sichergestellt ist. Auch Eltern, die im Home-Office arbeiten, können die Kinderkrankentage geltend machen. Die pandemiebedingte Regelung für nicht erkrankte Kinder besteht voraussichtlich für den Zeitraum bis einschließlich 19. März 2022.