Vater hält Säugling im Arm

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Schutzimpfungen jetzt im Blick behalten

23.04.2020

Anlässlich der Europäischen Impfwoche 2020, die vom 20. bis 26. April stattfindet, empfiehlt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) trotz Einschränkungen durch die Corona-Pandemie weiterhin auf einen umfassenden und aktuellen Impfschutz zu achten. Insbesondere Säuglinge und Kleinkinder sollten möglichst zeitgerecht die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Schutzimpfungen erhalten, um ausreichend gegen gefährliche Infektionskrankheiten wie zum Beispiel Masern oder Keuchhusten geschützt zu sein. Wenden Sie sich hierzu am besten telefonisch an Ihren Kinderarzt oder Ihre Kinderärztin und vereinbaren Sie rechtzeitig einen Impftermin.

Im Gegensatz zu den Früherkennungsuntersuchungen U6 bis U9, die aufgrund der Ausbreitung von Corona derzeit auch zu einem späteren Zeitpunkt (derzeit bis zum 30. September 2020) kostenfrei nachgeholt werden können, sollten Schutzimpfungen fristgerecht erfolgen.

Mehr zum Thema und Links zu weiteren Hintergrundinfos finden Sie in der aktuellen Pressemeldung der BZgA zur Europäischen Impfwoche.

 

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